Aufsichtsrat

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es einen Aufsichtsrat der die Arbeit und das Ziel der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überwacht?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Sieglinde Waltraud Alexander
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es ein…
An Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Details
Von
Sieglinde Waltraud Alexander
Betreff
Aufsichtsrat [#193238]
Datum
21. Juli 2020 16:02
An
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es einen Aufsichtsrat der die Arbeit und das Ziel der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überwacht? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sieglinde Waltraud Alexander Anfragenr: 193238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193238/ Postanschrift Sieglinde Waltraud Alexander << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sehr geehrte Frau Alexander, mit Ihrer E-Mail vom 21. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Betreff
Aufsichtsrat [#193238]
Datum
5. August 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Alexander, mit Ihrer E-Mail vom 21. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Informationen zur nachfolgenden Frage. Gibt es einen Aufsichtsrat der die Arbeit und das Ziel der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überwacht? Aufgrund der organisatorischen Anbindung des UBSKM an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Anfrage beantworten. Die Kommission unterliegt keinen Weisungen und keiner Fachaufsicht, lediglich der Rechtsaufsicht. Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig. Sie gestaltet ihr Arbeitsprogramm und ihre Arbeitsweise. Sie legt Inhalte fest und setzt ihre Schwerpunkte entsprechend ihrer fachlichen Überzeugung. Unter dem nachfolgenden Link https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2019/04/Beauftragung_Kommission.pdf können Sie die Beauftragung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs einsehen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen