Aufsichtverfahren gegenüber der Versammlungsbehörde bzgl. der Weitergabe von Daten an den Verfassungsschutz

Ein- und ausgehender Schriftverkehr, Aktenvermerke, Verfügungen, Bescheide etc. bezüglich eines Aufsichtsverfahrens bezüglich des datenschutzrechts- und verfassungswidrigen Verhaltens der Versammlungsbehörde, die personebezogenen Daten von Amelder*innen und Versammlungsleiter*innen an das Landesamt für Verfassungsschutz weiterzugeben.

Die Praxis der Versammlungsbehörde ergibt sich aus der Antwort des Senats
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Dezember 2020 zu Frage Nr. 5. (Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei Anmeldungen von
Versammlungen, online abrufbar unter: https://www.linksfraktion-bremen.de/fileadmin/user_upload/Texte_aktuell/BremischeBuergerschaft/Senatsantworten/2021/Senatsantwort_Personenbezogene_Daten_bei_Versammlungen_2021.pdf ).

Da die Misstände sind Ihre Behörde bekannt, wie sich aus dem Zitat von Frau Dr. Sommer gegenüber der Taz ergibt. („Es zeigt sich, dass es Regelungsbedarf gibt“, so Imke Sommer, online abrufbar: https://taz.de/Kritik-an-Bremens-Umgang-mit-Demos/!5756589 ), gehe Ich davon aus, dass von Seiten Ihrer Behörde ein Verfahren gem. Art. 58 DSGVO eingeleitet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Felix Blume
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein- …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Felix Blume
Betreff
Aufsichtverfahren gegenüber der Versammlungsbehörde bzgl. der Weitergabe von Daten an den Verfassungsschutz [#235878]
Datum
18. Dezember 2021 17:36
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein- und ausgehender Schriftverkehr, Aktenvermerke, Verfügungen, Bescheide etc. bezüglich eines Aufsichtsverfahrens bezüglich des datenschutzrechts- und verfassungswidrigen Verhaltens der Versammlungsbehörde, die personebezogenen Daten von Amelder*innen und Versammlungsleiter*innen an das Landesamt für Verfassungsschutz weiterzugeben. Die Praxis der Versammlungsbehörde ergibt sich aus der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Dezember 2020 zu Frage Nr. 5. (Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei Anmeldungen von Versammlungen, online abrufbar unter: https://www.linksfraktion-bremen.de/fileadmin/user_upload/Texte_aktuell/BremischeBuergerschaft/Senatsantworten/2021/Senatsantwort_Personenbezogene_Daten_bei_Versammlungen_2021.pdf ). Da die Misstände sind Ihre Behörde bekannt, wie sich aus dem Zitat von Frau Dr. Sommer gegenüber der Taz ergibt. („Es zeigt sich, dass es Regelungsbedarf gibt“, so Imke Sommer, online abrufbar: https://taz.de/Kritik-an-Bremens-Umgang-mit-Demos/!5756589 ), gehe Ich davon aus, dass von Seiten Ihrer Behörde ein Verfahren gem. Art. 58 DSGVO eingeleitet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 235878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235878/ Postanschrift Felix Blume << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Blume

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Ihre Anfrage nach dem BremIFG [#[geschwärzt]], unser [geschwärzt] Az.: 42-010-03.22/1 Sehr [geschwärzt], zur Bea…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem BremIFG [#[geschwärzt]], unser [geschwärzt]
Datum
11. Januar 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Az.: 42-010-03.22/1 Sehr [geschwärzt], zur Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem BremIFG übermitteln wir Ihnen das anliegende Dokument. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]