Aufsichtverfahren gegenüber der Versammlungsbehörde bzgl. der Weitergabe von Daten an den Verfassungsschutz
Ein- und ausgehender Schriftverkehr, Aktenvermerke, Verfügungen, Bescheide etc. bezüglich eines Aufsichtsverfahrens bezüglich des datenschutzrechts- und verfassungswidrigen Verhaltens der Versammlungsbehörde, die personebezogenen Daten von Amelder*innen und Versammlungsleiter*innen an das Landesamt für Verfassungsschutz weiterzugeben.
Die Praxis der Versammlungsbehörde ergibt sich aus der Antwort des Senats
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Dezember 2020 zu Frage Nr. 5. (Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei Anmeldungen von
Versammlungen, online abrufbar unter: https://www.linksfraktion-bremen.de/fileadmin/user_upload/Texte_aktuell/BremischeBuergerschaft/Senatsantworten/2021/Senatsantwort_Personenbezogene_Daten_bei_Versammlungen_2021.pdf ).
Da die Misstände sind Ihre Behörde bekannt, wie sich aus dem Zitat von Frau Dr. Sommer gegenüber der Taz ergibt. („Es zeigt sich, dass es Regelungsbedarf gibt“, so Imke Sommer, online abrufbar: https://taz.de/Kritik-an-Bremens-Umgang-mit-Demos/!5756589 ), gehe Ich davon aus, dass von Seiten Ihrer Behörde ein Verfahren gem. Art. 58 DSGVO eingeleitet wurde.
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. Dezember 2021
-
22. Januar 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!