Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online
Informationen zum Hintergrund für die jetzige Handhabung des Bezeichnugs-Felds im EÜR-Formular von Elster Online.
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit pro Posten im Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formular in Elster Online den Betrag aufzusplitten. Ein Leerlassen des Feldes 'Bezeichnung' ist nicht möglich. Dies suggeriert dem/der Steuerpflichtigen, dass es nötig ist, jeden einzelnen Beleg bzw. Buchung im Online-Formular zu erfassen.
Meine Fragen: Wie viele Steuerpflichtig machen sich diese zusätzliche unnötige Arbeit? Wie oft werden mehr als drei Split-Beträge pro Posten in wie vielen Formular-Übermittlungen angegeben? Gibt es darüber eine statistische Auswertung? Werden die zusätzlichen Angaben in den Bezeichnung-Feldern ausgewertet und wenn ja wofür? Ist dies der Einstieg in eine Online-Steuerprüfung bzw. in die Verlagerung der Buchführung in so etwas wie die 'Elster-Cloud'? Ist der bayrische Datenschutzbeauftragte zu der Handhabung des EÜR-Formulars konsultiert worden? Oder ist das Sammeln von Einzelbuchungen eigentlich nicht intendiert gewesen und die Gestaltung des Bezeichnungs-Feldes als Pflichtfeld nur ein Versehen?
Ich bin dadurch betroffen, dass ich Finanzbuchhaltungs-Software herstelle und sich meine Nutzer*innen beschweren, dass sie meine Software nicht mehr nutzen könnten, weil sie damit doppelte Arbeit hätten und die EÜR in Zukunft eh in Elster Online machen müssten, weil die Software ElsterFormular des Bayrischen Landesamts für Finanzen, die momentan noch nicht die Pflicht zur Einzelangabe der Buchungbelege hat, im nächsten Jahr eingestellt wird.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Oktober 2020
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21. November 2020
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