Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online

Informationen zum Hintergrund für die jetzige Handhabung des Bezeichnugs-Felds in EÜR-Formularen.

Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit pro Posten im Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formular in Elster Online den Betrag aufzusplitten. Ein Leerlassen des Feldes 'Bezeichnung' ist nicht möglich. Dies suggeriert dem/der Steuerpflichtigen, dass es nötig ist, jeden einzelnen Beleg im Online-Formular zu erfassen.

Meine Fragen: Wie viele Steuerpflichtig machen sich diese zusätzliche unnötige Arbeit? Wie oft werden mehr als drei Split-Beträge pro Posten in wie vielen Formular-Übermittlungen angegeben? Gibt es darüber eine statistische Auswertung? Werden die zusätzlichen Angaben in den Bezeichnung-Feldern ausgewertet und wenn ja wofür? Ist dies der Einstieg in eine Online-Steuerprüfung bzw. in die Verlagerung der Buchführung in so etwas wie die 'Elster-Cloud'? Ist der bayrische Datenschutzbeauftragte zu der Handhabung des EÜR-Formulars konsultiert worden? Oder ist das Sammeln von Einzelbuchungen eigentlich nicht intendiert gewesen und die Gestaltung des Bezeichnungs-Feldes als Pflichtfeld nur ein Versehen?

Ich bin dadurch betroffen, dass ich Finanzbuchhaltungs-Software herstelle und sich meine Nutzer*innen beschweren, dass sie meine Software nicht mehr nutzen könnten, weil sie damit doppelte Arbeit hätten und die EÜR in Zukunft eh in Elster Online machen müssten, weil die Software ElsterFormular des Bayrischen Landesamts für Finanzen, die momentan noch nicht die Pflicht zur Einzelangabe der Buchungbelege hat, im nächsten Jahr eingestellt wird.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Thomas Mielke
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landesamt für Finanzen Details
Von
Thomas Mielke
Betreff
Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online [#201188]
Datum
19. Oktober 2020 13:36
An
Landesamt für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Hintergrund für die jetzige Handhabung des Bezeichnugs-Felds in EÜR-Formularen. Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit pro Posten im Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formular in Elster Online den Betrag aufzusplitten. Ein Leerlassen des Feldes 'Bezeichnung' ist nicht möglich. Dies suggeriert dem/der Steuerpflichtigen, dass es nötig ist, jeden einzelnen Beleg im Online-Formular zu erfassen. Meine Fragen: Wie viele Steuerpflichtig machen sich diese zusätzliche unnötige Arbeit? Wie oft werden mehr als drei Split-Beträge pro Posten in wie vielen Formular-Übermittlungen angegeben? Gibt es darüber eine statistische Auswertung? Werden die zusätzlichen Angaben in den Bezeichnung-Feldern ausgewertet und wenn ja wofür? Ist dies der Einstieg in eine Online-Steuerprüfung bzw. in die Verlagerung der Buchführung in so etwas wie die 'Elster-Cloud'? Ist der bayrische Datenschutzbeauftragte zu der Handhabung des EÜR-Formulars konsultiert worden? Oder ist das Sammeln von Einzelbuchungen eigentlich nicht intendiert gewesen und die Gestaltung des Bezeichnungs-Feldes als Pflichtfeld nur ein Versehen? Ich bin dadurch betroffen, dass ich Finanzbuchhaltungs-Software herstelle und sich meine Nutzer*innen beschweren, dass sie meine Software nicht mehr nutzen könnten, weil sie damit doppelte Arbeit hätten und die EÜR in Zukunft eh in Elster Online machen müssten, weil die Software ElsterFormular des Bayrischen Landesamts für Finanzen, die momentan noch nicht die Pflicht zur Einzelangabe der Buchungbelege hat, im nächsten Jahr eingestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke Anfragenr: 201188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201188/ Postanschrift Thomas Mielke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke

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Landesamt für Finanzen
Sehr geehrter Herr Mielke, für Ihr Anliegen sind die Landesämter für Finanzen nicht zuständig. Bitte überprüfen S…
Von
Landesamt für Finanzen
Betreff
AW: Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online [#201188]
Datum
19. Oktober 2020 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,4 KB


Sehr geehrter Herr Mielke, für Ihr Anliegen sind die Landesämter für Finanzen nicht zuständig. Bitte überprüfen Sie die Zuständigkeit und wenden sich gegeben falls an das Landesamt für Steuern. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen