Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften

- Dokumente, aus denen alle momentan von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften hervorgehen. Insbesondere deren Adresse sowie Grundstücksgrößen und Art der Liegenschaft.
- Dokumente, aus denen hervorgeht, welche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften von welcher Institution der öffentlichen Hand genutzt wird.

Sollten diese Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen, so bitte ich Sie zu prüfen, ob diese unter dem Datennutzungsgesetz bereitgestellt werden können.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)

Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Ergebnis der Anfrage

Die Original-Daten und zusätzliche Auswertungen sind hier zu finden: https://github.com/bundesAPI/bundesanst…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    503,45 Euro
  • 81 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, aus …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften [#240265]
Datum
7. Februar 2022 23:53
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, aus denen alle momentan von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften hervorgehen. Insbesondere deren Adresse sowie Grundstücksgrößen und Art der Liegenschaft. - Dokumente, aus denen hervorgeht, welche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften von welcher Institution der öffentlichen Hand genutzt wird. Sollten diese Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen, so bitte ich Sie zu prüfen, ob diese unter dem Datennutzungsgesetz bereitgestellt werden können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240265/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG VORE.O1018-09/22 Sehr geehrte Frau Wittmann, ich komme zurück auf Ihren IFG-A…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG
Datum
8. März 2022 14:41
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018-09/22 Sehr geehrte Frau Wittmann, ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag auf Herausgabe einer Auflistung aller von der BImA aktuell verwalteten Liegenschaften. Ihr Antrag wurde geprüft und ein Bescheid erstellt. Sie baten um Antwort per E-Mail. Um dem nachkommen zu können, benötige ich Ihre persönliche E-Mail-Adresse. Sobald mir diese vorliegt, werde ich den Bescheid versenden. Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG [#240265] Sehr geehrte Damen und Herren, sie erreichen mich unter <<E…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG [#240265]
Datum
8. März 2022 14:43
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sie erreichen mich unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240265/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.02.2022 Sehr geehrte Frau Wittmann, das Passwor…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.02.2022
Datum
8. März 2022 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wittmann, das Passwort für den Uploader lautet: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]
Lilith Wittmann
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.02.2022 [#240265] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.02.2022 [#240265]
Datum
8. März 2022 19:34
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 08.03.2022 ein. Sie übersenden mir das Dokument im nicht maschinenlesbaren PDF-Format. Wie allerdings bereits der Name des Dokuments offenbart "20220131_MO_BImA_Versand_final.xlsx" und auch die Metadaten des Dokuments verraten, verfügen Sie über das Dokument in einem maschinenlesbaren Format. Im Rahmen des Datennutzungsgesetzes §7 Abs 1 sind Sie dazu verpflichtet, Daten die Sie im Sinne von §2 Abs 1 - Punkt 1 DNG - aufgrund eines anderen Gesetzes wie in diesem Fall dem IFG weitergeben und die Sie in einem maschinenlesbaren Format vorhalten, auch in einem maschinenlesbaren Format (z.B. in diesem Fall xlsx oder CSV) herauszugeben. Ich bitte Sie also daher einfach darum, mir die originale Exceldatei zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240265/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Daten 🎉 Daten, aber in einem Quasi unparsebaren PDF Format
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Daten 🎉
Datum
8. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Daten, aber in einem Quasi unparsebaren PDF Format
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Gebührenbescheid Sie wollen über 500€
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
11. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
973,0 KB
Sie wollen über 500€
Lilith Wittmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften“ [#240265]
Datum
11. Mai 2022 21:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240265/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es nicht sein kann, das man als IFG-Antragsstellerin für die Inkompetenz einer Behörde bezahlen soll. Eine Behörde, deren Job es ist Immobilien zu verwalten, muss über eine Liste ihrer Immobilien verfügen, wie soll sie denn sonst ihren Aufgaben nachgehen? Und wenn man über eine solche Liste verfügt, wie kann es dann 26h dauern diese für die IFG-Anfrage aufzubereiten? Wie kann es sein, dass diese Datenbank nicht unter das Datennutzungsgesetz fällt? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 240265.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-03-08_5-anlage_wo_pwd.pdf - 2022-03-08_5-bescheid.pdf - 2022-05-11_1-bundesanstalt.pdf Anfragenr: 240265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240265/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/005 II#0325 Sehr geehrte Fra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften“ [#240265] # IFG-729/005 II#0325
Datum
12. Mai 2022 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-729/005 II#0325 Sehr geehrte Frau Wittmann, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-729/005 II#0325 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Aufstellung aller durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten Liegenschaften“ [#240265] # IFG-729/005 II#0325
Datum
22. August 2022 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-729/005 II#0325 Sehr geehrte Frau Wittmann, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente