Aufstellung: Aufträge des BMG an die IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000-2020

Eine Aufstellung aller Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Sachstände die das Bundesministerium für Gesundheit bei der IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000 bis 2020 in Auftrag gegeben hat. Zusätzlich bitte ich bei der o.g. Aufstellung um die folgenden Informationen:

- das Datum der Antragsstellung für die betroffenen Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Sachstände.
- die Ausgaben, die das Bundesministerium für Gesundheit mit der Durchführung der jeweiligen Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten oder Sachstände getragen hat.
- das zuständige Referat des Bundesministeriums für Gesundheit, das die Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten oder Sachstände in Auftrag gegeben hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2021
  • Frist
    17. November 2021
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Javed Lindner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Javed Lindner
Betreff
Aufstellung: Aufträge des BMG an die IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000-2020 [#231208]
Datum
15. Oktober 2021 16:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Sachstände die das Bundesministerium für Gesundheit bei der IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000 bis 2020 in Auftrag gegeben hat. Zusätzlich bitte ich bei der o.g. Aufstellung um die folgenden Informationen: - das Datum der Antragsstellung für die betroffenen Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Sachstände. - die Ausgaben, die das Bundesministerium für Gesundheit mit der Durchführung der jeweiligen Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten oder Sachstände getragen hat. - das zuständige Referat des Bundesministeriums für Gesundheit, das die Studien, Erhebungen, Analysen, Gutachten oder Sachstände in Auftrag gegeben hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner Anfragenr: 231208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231208/ Postanschrift Javed Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Aufstellung Aufträge des BMG an die IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000-2020 [#231208] …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Aufstellung Aufträge des BMG an die IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000-2020 [#231208]
Datum
18. Oktober 2021 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindner, zu Ihrer untenstehenden Anfrage lasse ich Ihnen anbei eine Auflistung von Vorhaben zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Aufstellung: Aufträge des BMG an die IGES Institut GmbH im Zeitraum von 2000-2020 [#231208]
Datum
19. Oktober 2021 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, zu Ihrer untenstehenden Anfrage lasse ich Ihnen anbei eine Auflistung von Vorhaben zukommen. Diesen Informationszugang erhalten Sie gebührenfrei. Da Sie um Mitteilung baten, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Für den Zeitraum vor 2011 liegen keine verlässliche Daten vor, da damals die Vergabeerfassung reformiert wurde. Für den Zeitraum 2000 bis 2011 wäre daher eine aufwändige Aktenrecherche erforderlich. Eine aufwände Aktenrecherche wäre zudem erforderlich, um die tatsächlichen Auftragswerte angeben zu können. Eine solche Aufstellung ist nicht vorhanden, sondern nur der zu Vergabezwecken vorab geschätzte Auftragswert. Für die Angabe der tatsächlichen Werte müssten von zahlreichen Stellen des Bundesministeriums für Gesundheit Einzelakten durchgesehen werden. Diese Recherchen würden einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Es würde somit eine mittlere dreistellige Gebühr entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob die Auflistung im Anhang Ihrem Informationsinteresse genügt oder ob Sie bereit sind, die Gebühr für eine weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen