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Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht

Eine Aufstellung über alle von den Schulen in Trägerschaft der Stadt Arnsberg genutzten Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht [#212876]
Datum
16. Februar 2021 20:14
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle von den Schulen in Trägerschaft der Stadt Arnsberg genutzten Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212876/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
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Betreff
AW: Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht [#212876]
Datum
19. März 2021 08:46
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht“ vom 16.02.2021 (#212876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212876/
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An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht [#212876]
Datum
20. März 2021 11:14
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht“ vom 16.02.2021 (#212876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212876/
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Von
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Betreff
AW: Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht [#212876]
Datum
21. März 2021 17:52
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht“ vom 16.02.2021 (#212876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212876/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht [#212876]
Datum
22. März 2021 12:49
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht“ vom 16.02.2021 (#212876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212876/

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Kommunalverwaltung Arnsberg
Einsatz von Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über den Einsatz …
Von
Kommunalverwaltung Arnsberg
Betreff
Einsatz von Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht
Datum
22. März 2021 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über den Einsatz der Kommunikationsmöglichkeiten im Distanzunterricht in den einzelnen Schulen richten Sie bitte an die jeweiligen Schulaufsichten (Bezirksregierung Arnsberg, bzw. Hochsauerlandkreis), da es sich um innere Schulangelegenheiten handelt. Mit freundlichem Gruß
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