Aufstellung der verfolgten Privatanzeigen bzw. Bürgermitteilungen im Bereich des ruhenden Verkehrs

Eine Aufstellung aller, in 2015 & 2016 eingegangenen, Anzeigen oder Mitteilungen von Privatpersonen über Verstöße im ruhenden Verkehr aufgeschlüsselt nach Art des Verstoßes.

Mich interessiert hierbei folgendes:
1. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen gab es?
2. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen wurden bearbeitet?
3. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen führten zu einem Bußgeldverfahren?
4. Gegen wie viele dieser Verfahren wurde Einspruch eingelegt?
5. Wie viele dieser Einsprüche führten zum Erfolg?

Wenn möglich, übersenden Sie mir diese Informationen auf elektronischem Wege in einem maschinenlesbaren Format.

Wenn ein oder mehrere Punkte nicht erfüllbar sind, bitte ich Sie, die restlichen Punkte trotzdem aufzuschlüsseln.

Eine reine Textantwort reicht mir auch.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung der verfolgten Privatanzeigen bzw. Bürgermitteilungen im Bereich des ruhenden Verkehrs [#24520]
Datum
4. September 2017 12:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Aufstellung aller, in 2015 & 2016 eingegangenen, Anzeigen oder Mitteilungen von Privatpersonen über Verstöße im ruhenden Verkehr aufgeschlüsselt nach Art des Verstoßes. Mich interessiert hierbei folgendes: 1. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen gab es? 2. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen wurden bearbeitet? 3. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen führten zu einem Bußgeldverfahren? 4. Gegen wie viele dieser Verfahren wurde Einspruch eingelegt? 5. Wie viele dieser Einsprüche führten zum Erfolg? Wenn möglich, übersenden Sie mir diese Informationen auf elektronischem Wege in einem maschinenlesbaren Format. Wenn ein oder mehrere Punkte nicht erfüllbar sind, bitte ich Sie, die restlichen Punkte trotzdem aufzuschlüsseln. Eine reine Textantwort reicht mir auch. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Antragsteller/in, zu ihrer oben genannten Anfrage vom 05.September 2017 nach dem Hamburgischen Tran…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG- Aufstellung der verfolgten Privatanzeigen bzw. Bürgermitteilungen im Bereich des ruhenden Verkehrs
Datum
29. September 2017 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, zu ihrer oben genannten Anfrage vom 05.September 2017 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Statistiken zu der Anzahl der ausschließlich durch Privatpersonen eingereichten Anzeigen, sowie aus Privatanzeigen erwachsenen Verfahren und deren Ausgang, werden nicht geführt. Da eine Datenbankauswertung (DWH) nur entsprechend der im Verfahren owi21 vorhandenen Fakten möglich ist, Privatanzeigende aber im Verfahren nicht gesondert kenntlich gemacht werden, ist auch eine nachträgliche Auswertung nicht möglich. Auch eine nachträgliche, händische Auswertung ist aufgrund der kurzen Speicherfristen der E-Akten nicht möglich. In Anwendung des Opportunitätsprinzips wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und durchgeführt wird. Hinsichtlich aller Verfahren lag unsere Rechtsmittelquote in den Jahren 2015 und 2016 bei 3,9 bzw. 33,25 Prozent. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern gibt, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Daher kann ihre Anfrage nicht zufriedengestellt werden. Mit freundlichen Grüßen