Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit

Ich beziehe mich auf diese Anfrage an Sie: https://fragdenstaat.de/a/6912

Leider wurde diese Anfrage abschliessend nicht beantwortet und ich bitte ebenfalls um Beantwortung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit [#9388]
Datum
15. April 2015 13:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf diese Anfrage an Sie: https://fragdenstaat.de/a/6912 Leider wurde diese Anfrage abschliessend nicht beantwortet und ich bitte ebenfalls um Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrte Frau Beyerle, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage #9388 über Frag den Staat zum Them…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Antw: Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit [#9388]
Datum
12. Mai 2015 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beyerle, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage #9388 über Frag den Staat zum Thema "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit". Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfragen Ihre postalische Adresse benötigen. Wie ich Ihnen bereits erläutert habe, ist eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postadresse (ladungsfähige Adresse) leider nicht möglich. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann auf die Mitteilung der Postanschrift auch bei einer gewünschten Bescheidung per E-Mail nicht verzichtet werden. Für die Bescheidung per E-Mail benötigen wir zusätzlich zu Ihrer Postanschrift Ihre persönliche E-Mailadresse (keine Einmaladresse), anderenfalls ist die Bescheidung ausschließlich auf dem Postweg möglich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leide…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit [#9388]
Datum
13. Mai 2015 18:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leider nicht korrekt. In Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG heißt es: „Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden.“ Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber ganz bewusst davon ausgegangen ist, dass ein Auskunftsersuchen auch komplett elektronisch bearbeitet werden kann und hier ist dem Sinn und Zweck des IFG nicht der Behörde eine Auswahlmöglichkeit gegeben, sondern dem Auskunftsersucher. Mit dem IFG wurde ausdrücklich seitens des Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Informationen über die Tätigkeit in leichter und einfacher Form zugänglich zu machen, weshalb den Behörden hier gerade kein Wahlrecht der Beantwortung zugebilligt wurde, sondern hier auf den ausdrücklichen Wunsch des Auskunftsersuchers festgelegt ist. Personenbezogene und sonstige schützenswerte Daten können entsprechend geschwärzt werden. Ob es sich bei der angegeben Adresse um eine „Einmaladresse“ handelt, entzieht sich darüber hinaus Ihren Erkenntnissen und die Einrichtung einer speziellen Adresse für Anfragen nach dem IFG ist darüber hinaus auch nicht untersagt. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass eine Postzustellung aus technischen Gründen derzeit nicht möglich ist. Ich bitte hiermit ausdrücklich um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und weise darauf hin, dass ich dem Transparenzgebot entsprechend die Antwort auf der Plattform fragdenstaat.de veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass am morgigen 19.05.2015 die F…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit [#9388]
Datum
18. Mai 2015 16:55
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass am morgigen 19.05.2015 die Frist zur Beantwortung meine Anfrage abläuft. Leider wurde bislang eine inhaltliche Antwort nicht gegeben, obwohl keine Hinderungsgründe vorliegen. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen und die Beantwortung vornehmen. Ich bitte, gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" [#9388]
Datum
21. Mai 2015 12:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9388 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich hatte mich am 15.04.2015 an das BMZ gewandt mit der Bitte um Beantwortung der im Betreff bezeichneten Fragestellung. Das BMZ hat mich am 12.05.2015 (!!!), wenige Tage vor Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist, aufgefordert, eine Postanschrift zu bezeichnen sowie eine persönliche Emailadresse. Das BMZ hat für die Forderung keine gesetzliche Grundlage genannt, sondern nur allgemein darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung ohne Postanschrift nicht möglich ist. Ich habe dem BMZ am 13.05.2015 ausführlich erläutert, dass für die Beantwortung meiner Anfrage keine Postanschrift erforderlich ist. In Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG heißt es: „Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden.“ Eine Identifizierungspflicht ist durch den Gesetzgeber bewusst nicht eingeführt worden, da es sich hier um ein begründungsfreies Recht handelt. D.h. ich bin nicht verpflichtet, mein Ersuchen zu begründen. Gleichzeitig überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich, dem Auskunftsersucher vorzugeben, auf welchem Wege die Beantwortung erfolgt. Mit dem IFG wurde ausdrücklich seitens des Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Informationen über die Tätigkeit in leichter und einfacher Form zugänglich zu machen, weshalb den Behörden hier gerade kein Wahlrecht der Beantwortung zugebilligt wurde, sondern hier auf den ausdrücklichen Wunsch des Auskunftsersuchers festgelegt ist. Personenbezogene und sonstige schützenswerte Daten können entsprechend geschwärzt werden. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber ganz bewusst davon ausgegangen ist, dass ein Auskunftsersuchen auch komplett elektronisch bearbeitet werden kann und hier ist dem Sinn und Zweck des IFG nicht der Behörde eine Auswahlmöglichkeit gegeben, sondern dem Auskunftsersucher. Dies macht auch Sinn, da das IFG bewusst ein begründungsfreies und Jedermanns-Recht ist. So würde z.B. eine Person, die über keinen Wohnsitz verfügt, durch die Vorgaben, die das BMZ versucht zu konstruieren, gehindert, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen, da sie keine „ladungsfähige“ Anschrift besitzt. Die Schaltung einer Email-Anschrift ist jedes ohne weiteres möglich, da hier gerade von einer ortsunabhängigen Arbeitsweise ausgegangen werden kann. Hier ist auch auf den Jahresbericht des Beauftragten für Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen von 2015 hinzuweisen (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service…). Par. 5 Abs. 1 Satz 2 IFG-NRW ist inhaltsgleich mit der zuvor bereits benannten Vorschrift des IFG (Bund). Der LDI des Landes Nordrhein-Westfalen geht hier sogar davon aus, dass Anträge nach dem IFG auch komplett anonym gestellt werden können (was hier nicht der Fall ist) und beispielsweise die Zustellung eines Ablehnungsbescheides, der eine Zustellung zur Inwertsetzung von Rechtsmittelfristen bedarf, nicht dazu führt, dass eine Behörde einen Anspruch auf Nennung einer postalischen Anschrift hat und dies davon abhängig machen kann, um die ordnungsgemäßes gestellte Anfrage zu beantworten. Dies ist auch folgerichtig. Dem Bundesgesetzgeber war bewusst, dass Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG teilweise mit den tradierten Vorgaben des Verwaltungsverfahrens in Konflikt geraten kann, wonach insbesondere bei Ablehnungen der Rechtsweg eröffnet werden soll und dabei Fristen in Gang gesetzt werden. Nach den hergebrachten Grundsätzen des Verwaltungsrechts ist ein Antrag in schriftliche Form zu stellen und bedarf i.d.R. die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten, soweit eine Bevollmächtigung zulässig ist. Im Gegensatz dazu hat der Gesetzgeber sehr bewusst den Zugang zu Informationen auf der Grundlage des IFG so einfach mit möglich gestalten wollen und deshalb auch den kompletten elektronischen Verkehr zugelassen und wie der LDI NRW ausführt, sogar die Möglichkeit eröffnet, anonym Anfragen zu stellen. Hier muss demnach das wesentlich ältere Verwaltungsverfahrensrecht sich den Zielen und dem Geist des wesentlich jüngeren IFG folgen und die Verfahrensvorschriften dementsprechend ausgelegt werden. Ebenso kann sich das BMZ mit seiner Forderung nach einer „persönliche E-Mailadresse (keine Einmaladresse)“ nicht auf eine ausreichende Gesetzesgrundlage berufen. Hier fehlt es bereits an der Definition, was eine „persönliche“ und was eine „Einmaladresse“ ist, was auch vom BMZ nicht vorgenommen wurde. Es würde auch in die persönliche Handlungsfreiheit, die grundgesetzlich geschützt ist, eingreifen, wenn das BMZ mir als Auskunftsersucher vorschreiben würde, welche Email-Adresse ich zu verwenden habe. So steht es mir unbenommen frei, für jede Anfrage eine Extra-Emailadresse zu generieren, wenn damit mein persönliches Ordnungsgefüge erleichtert wird. Insgesamt bleibt festzustellen, dass im Gegensatz zur Annahme des BMZ die Angabe einer Emailadresse vollkommen aus und um welche Art von Email-Adresse es sich hier handelt steht nicht im Verantwortungsbereich des BMZ. Um Rechtsfristen in Gang zu setzen, sieht das Verwaltungsverfahrensrecht für den Fall, dass es nicht formgerecht zugestellt werden kann, in Ergänzung den Weg der öffentlichen Zustellung vor, der Sie natürlich nicht davon entbinden würde, mir die Informationen wie auch eine (teil=) ablehnende Entscheidung per Mail entsprechend den Vorgaben des IFG zuzustellen. Darüber hinaus kommt eine Klage nur dann in Betracht, wenn Sie beabsichtigen, den Antrag ganz oder teilweise abzulehnen. Andernfalls liegt kein Klageanspruch vor. Hierzu müsste Ihrerseits eine Anhörung durchgeführt werden. Ich bitte mir aber mitzuteilen, ob Sie beabsichtigen, meinen Antrag ganz oder teilweise abzulehnen. Nur der Vollständigkeit ist darauf hinzuweisen, dass in meiner Nachricht vom 18.05.2015 auch meine postalische Anschrift enthalten war. Dies entbindet das BMZ jedoch, wie bereits ausgeführt, nicht davon, mir die Antwort in elektronischer Form zu zusenden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" [#9388]
Datum
2. Juli 2015 16:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9388 Ich hatte am 21.05.2015 um Vermittlung in diesem Verfahren ersucht und bitte um Sachstandsmitteilung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-733/002 II#0017 Sehr geehrtAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" [= 239388]
Datum
6. Juli 2015 11:07
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-733/002 II#0017 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Mail vom 02. Juli 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" [= 239388] [#9388]
Datum
14. Juli 2015 09:45
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" vom 15.04.2015 (#9388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" [= 239388] [#9388]
Datum
30. August 2015 22:27
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen für die Region Subsahara-Afrika für die Technische wie Finanzielle Zusammenarbeit" vom 15.04.2015 (#9388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Unsere Email <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>