Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel

Ich möchte gern wissen:
1.) Aus welcher Gesetzesnorm ergibt sich die Legitimation für Durchfahrtssperren im Samariterkiez?
2.) Wie erfolgte die demokratische Bürgerbeteiligung der Anwohner im Vorfeld, wie wurde diese angekündigt und veröffentlicht?
3.) Aufgrund welcher belastbaren messbaren Daten (Baseline) erfolgte die Einschätzung der Notwendigkeit der Maßnahmen; wie, wo, wann und durch wen erfolgte die Messung? Wo sind diese Daten einsehbar?
4.) Für die geplante Evaluation: Wie ist eine Verbesserung vs. Verschlechterung definiert? Anhand welcher Kriterien (siehe Baseline)? Wie, wo, wann und durch wen soll die Evaluationsmessung erfolgen?
Wo sind alle Daten einsehbar?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel [#166625]
Datum
15. September 2019 11:13
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern wissen: 1.) Aus welcher Gesetzesnorm ergibt sich die Legitimation für Durchfahrtssperren im Samariterkiez? 2.) Wie erfolgte die demokratische Bürgerbeteiligung der Anwohner im Vorfeld, wie wurde diese angekündigt und veröffentlicht? 3.) Aufgrund welcher belastbaren messbaren Daten (Baseline) erfolgte die Einschätzung der Notwendigkeit der Maßnahmen; wie, wo, wann und durch wen erfolgte die Messung? Wo sind diese Daten einsehbar? 4.) Für die geplante Evaluation: Wie ist eine Verbesserung vs. Verschlechterung definiert? Anhand welcher Kriterien (siehe Baseline)? Wie, wo, wann und durch wen soll die Evaluationsmessung erfolgen? Wo sind alle Daten einsehbar?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel“…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel [#166625]
Datum
21. Oktober 2019 11:12
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel“ vom 15.09.2019 (#166625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel“…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel [#166625]
Datum
21. Oktober 2019 11:13
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufstellung Durchfahrtssperren Samariterviertel“ vom 15.09.2019 (#166625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>