Aufstellung Tiefbaumaßnahmen "Straßenbauprogramm": Welche Strassen sollen saniert/endausgebaut werden

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Haushaltsplan 2018 planen Sie für 2018 bis 2021 je 4.000.000€ für Tiefbaumaßnahmen "Straßenbauprogramm" ein, jedoch habe ich keine Einzelmaßnahmen dazu gefunden. Auf der Stadtwebsite oder dem Bürgerinformationssystem habe ich keine genaueren Informationen zu aktuell geplanten Strassen gefunden.

In Rückblick auf das Interview welches Herr Paulssen im November 2016 der LZ gegeben haben müssen rund 100 Strassen erneuert, bzw. endausgebaut werden.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

-Aufstellung darüber, welche Strassen konkret mit der jährlichen Investitionssumme von 4.0000.000 € endausgebaut/saniert werden soll
-Gibt es generell eine Rangliste nachdem diese erschlossen, saniert werden?

Konkret bezieht sich meine Frage auch zu der "Holzhofstraße", da diese noch endausgebaut werden muss:
-Können Sie sagen in welchem Jahr geplant ist, dass diese endausgebaut wird? Oder auf welchem Rang diese steht?
-Ist diese in der Finanzplanung bis 2021 als Investition miteingeplant?

Ich hoffe auf positive Antwort und verbleibe

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Haushaltspl…
An Kommunalverwaltung Lage Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung Tiefbaumaßnahmen "Straßenbauprogramm": Welche Strassen sollen saniert/endausgebaut werden [#28434]
Datum
30. März 2018 10:37
An
Kommunalverwaltung Lage
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Haushaltsplan 2018 planen Sie für 2018 bis 2021 je 4.000.000€ für Tiefbaumaßnahmen "Straßenbauprogramm" ein, jedoch habe ich keine Einzelmaßnahmen dazu gefunden. Auf der Stadtwebsite oder dem Bürgerinformationssystem habe ich keine genaueren Informationen zu aktuell geplanten Strassen gefunden. In Rückblick auf das Interview welches Herr Paulssen im November 2016 der LZ gegeben haben müssen rund 100 Strassen erneuert, bzw. endausgebaut werden. bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Aufstellung darüber, welche Strassen konkret mit der jährlichen Investitionssumme von 4.0000.000 € endausgebaut/saniert werden soll -Gibt es generell eine Rangliste nachdem diese erschlossen, saniert werden? Konkret bezieht sich meine Frage auch zu der "Holzhofstraße", da diese noch endausgebaut werden muss: -Können Sie sagen in welchem Jahr geplant ist, dass diese endausgebaut wird? Oder auf welchem Rang diese steht? -Ist diese in der Finanzplanung bis 2021 als Investition miteingeplant? Ich hoffe auf positive Antwort und verbleibe Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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