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Aufstellung von Fahrradbügeln auf dem Vinetaplatz

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Ende 2018 wurden auf dem Vinetaplatz Fahrradbügel aufgestellt, die es Fußgänger und insbesondere Behinderten und alten Leuten jetzt nahezu unmöglich machen, den Platz zu überqueren. Warum wurden diese aufgestellt und wer hat dies angeordnet. Nachdem ich seit Monaten vergeblich versuche diese Frage beantwortet zu bekommen, nutze ich jetzt dieses Werkzeug.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    22. Februar 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ende 2018 wur…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung von Fahrradbügeln auf dem Vinetaplatz [#48574]
Datum
23. Januar 2019 10:53
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ende 2018 wurden auf dem Vinetaplatz Fahrradbügel aufgestellt, die es Fußgänger und insbesondere Behinderten und alten Leuten jetzt nahezu unmöglich machen, den Platz zu überqueren. Warum wurden diese aufgestellt und wer hat dies angeordnet. Nachdem ich seit Monaten vergeblich versuche diese Frage beantwortet zu bekommen, nutze ich jetzt dieses Werkzeug.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Vinetaplatz Fahrradbügel ... Laut des Tiefbauamtes wird der Einwurfkasten des unterirdischen Glascontainers auf de…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Vinetaplatz Fahrradbügel
Datum
6. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
... Laut des Tiefbauamtes wird der Einwurfkasten des unterirdischen Glascontainers auf dem Vinetaplatz immer wieder durch Fahrzeuge beschädigt, was sehr kostspielig ist. Um diesen zu schützen, wurde zuerst eine Pollerlösung favorisiert (welche allerdings auch gerne von Autofahrern übersehen werden). Allerdings wurde dann bei einem Vor-Ort-Termin eine gefährliche Überquerungssiutation mit Fußgängern beobachtet, die auf Höhe des Altglascontainers zwischen den im Halteverbot parkenden Autos (dadurch schwer bzw. spät für durchfahrende Autor zu sehen) die Strasse überqueren wollten. Aufgrund der Gefährdungssituation wurde sich für die Fahrradbügel-Anbringung entschieden, um Container wie Fußgänger zu schützen. Fußgänger sollen bewusst an dieser Stelle nicht queren, sondern erst einige Meter später Richtung Platzmitte /Höhe Büros für Stadtteilentwicklung. ...
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