Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten im Bundesland Hessen

das Land Hessen investiert seit geraumer Zeit in die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bundesland. Ein entsprechender Sonderschutzplan regelt die Einsätze im Katastrophenschutz außerhalb des Bundeslandes. In den letzten Jahren gab es einige Einsätze im Rahmes des Sonderschutzplanes außerhalb des Bundeslandes (z.B. Hochwasser in Sachsen 2013, Stromausfall in Slowenien 2014, Hochwasser in NRW, RLP 2021, Waldbrände in Griechenland 2021.
Bei der Betrachtung der Einsätze erkennt man ein deutliches Ungleichgewicht bei der Berücksichtigung von Einheiten zwischen dem Norden und Süden Hessens. Abgesehen vom Hochwasser in 2013 wurden bei den Einsätzen in Slowenien, Griechenland und NRW bzw. RLP fast ausschließlich Einheiten aus der Mitte und dem Süden des Bundeslandes eingesetzt (abgesehen von einige Einheiten der Wasserrettung und Notfallseelsorge beim Hochwasser in 2021 im späteren Verlauf des Einsatzes). Dies sorgte bei vielen Einheiten aus Nordhessen für Unverständnis und Enttäuschung. Hier spiegelt sich das Ungleichgewicht zwischen dem Norden und Süden wieder, welches auch in anderen Bereichen herrscht.
Sicherlich wäre es angebracht, für zukünftige Einsätze dieser Art feste Einheiten z.B. in Anlehnung an die EU Module zu bilden. Diese könnten dann ereignisbezogen eingesetzt werden. Auch könnten diese vorab gemeinsam ausgebildet, um im Einsatzfall effektiv gemeinsam eingesetzt zu werden.

Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wurden bei Katastrophenschutzeinsätzen außerhalb des Bundeslandes Hessen Einsätzen überwiegend Einheiten des Brandschutzes aus Mittel- und Südhessen eingesetzt?
- Warum wurden bislang keine festen Einheiten für bestimmte Szenarien (EU Module, z.B. GFFF-V) im Bundesland Hessen gebildet?
- Ist zukünftig geplant feste Einheiten für bestimmte Szenarien im Rahmen der EU Module aufzustellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Gerhard Höllerich
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Land Hess…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Gerhard Höllerich
Betreff
Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten im Bundesland Hessen [#239210]
Datum
30. Januar 2022 09:55
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Land Hessen investiert seit geraumer Zeit in die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bundesland. Ein entsprechender Sonderschutzplan regelt die Einsätze im Katastrophenschutz außerhalb des Bundeslandes. In den letzten Jahren gab es einige Einsätze im Rahmes des Sonderschutzplanes außerhalb des Bundeslandes (z.B. Hochwasser in Sachsen 2013, Stromausfall in Slowenien 2014, Hochwasser in NRW, RLP 2021, Waldbrände in Griechenland 2021. Bei der Betrachtung der Einsätze erkennt man ein deutliches Ungleichgewicht bei der Berücksichtigung von Einheiten zwischen dem Norden und Süden Hessens. Abgesehen vom Hochwasser in 2013 wurden bei den Einsätzen in Slowenien, Griechenland und NRW bzw. RLP fast ausschließlich Einheiten aus der Mitte und dem Süden des Bundeslandes eingesetzt (abgesehen von einige Einheiten der Wasserrettung und Notfallseelsorge beim Hochwasser in 2021 im späteren Verlauf des Einsatzes). Dies sorgte bei vielen Einheiten aus Nordhessen für Unverständnis und Enttäuschung. Hier spiegelt sich das Ungleichgewicht zwischen dem Norden und Süden wieder, welches auch in anderen Bereichen herrscht. Sicherlich wäre es angebracht, für zukünftige Einsätze dieser Art feste Einheiten z.B. in Anlehnung an die EU Module zu bilden. Diese könnten dann ereignisbezogen eingesetzt werden. Auch könnten diese vorab gemeinsam ausgebildet, um im Einsatzfall effektiv gemeinsam eingesetzt zu werden. Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten: - Warum wurden bei Katastrophenschutzeinsätzen außerhalb des Bundeslandes Hessen Einsätzen überwiegend Einheiten des Brandschutzes aus Mittel- und Südhessen eingesetzt? - Warum wurden bislang keine festen Einheiten für bestimmte Szenarien (EU Module, z.B. GFFF-V) im Bundesland Hessen gebildet? - Ist zukünftig geplant feste Einheiten für bestimmte Szenarien im Rahmen der EU Module aufzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Höllerich Anfragenr: 239210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239210/ Postanschrift Gerhard Höllerich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Höllerich

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