Aufstellung Wertpapiere des Anlagevermögens der Kernverwaltung 2013

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Aufstellung zu dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ unter dem Punkt „III. Finanzanlagen“ aus dem Geschäftsbericht der Hamburger Kernverwaltung 2013 zu. Dabei erbitte ich eine vollständige und detaillierte Auflistung der einzelnen Wertpapiere mit dem dazugehörigem finanziellen Wert.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
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Niklas Grabbe
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir ein…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Niklas Grabbe
Betreff
Aufstellung Wertpapiere des Anlagevermögens der Kernverwaltung 2013 [#9659]
Datum
5. Mai 2015 12:42
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Aufstellung zu dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ unter dem Punkt „III. Finanzanlagen“ aus dem Geschäftsbericht der Hamburger Kernverwaltung 2013 zu. Dabei erbitte ich eine vollständige und detaillierte Auflistung der einzelnen Wertpapiere mit dem dazugehörigem finanziellen Wert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Niklas Grabbe <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Grabbe, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 05.05.2015, hie…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Aufstellung Wertpapiere des Anlagevermögens der Kernverwaltung 2013 [#9659]
Datum
18. Mai 2015 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grabbe, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 05.05.2015, hier eingegangen am gleichen Tag. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie eine Aufstellung zu dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ unter dem Punkt „III. Finanzanlagen“ aus dem Geschäftsbericht der Hamburger Kernverwaltung 2013. Hierzu können wir auf die Drucksachen 20/8667 und 20/14320 verweisen, die das Wertpapieranlagevermögen zum 15.7.2013 bzw. zum 31.12.2014 aufschlüsselt. Beide sind kostenfrei in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ abrufbar. Eine Drucksache mit einem Wertpapierbestand zum 31.12.2013 gibt es nicht. Aus bilanzrechtlichen Gründen erfasst der Punkt „Wertpapiere des Anlagevermögens“ unter Finanzanlagen nicht die Wertpapiere, die von der FHH am Kapitalmarkt emittiert und von den Sondervermögen erworben werden. Sie werden 2013 in einer Größenordnung von rd. 56 Mio. € unter Verbindlichkeiten gebucht. Weiterhin umfasst die Bilanz das Sondervermögen Altersvorsorge der Abgeordneten mit einem Vol. von rd. 1,7 Mio. €, welches in den zitierten Drucksachen nicht aufgeführt ist. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 5,- bis 1.000,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Nach einer ersten groben Schätzung müssen Sie mit einem Betrag von etwa 300 Euro rechnen. Bitte teilen Sie mir bis zum 02.06.2015 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder zurücknehmen möchten. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags sowie im Falle einer Gebührenerhebung die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG). Mit freundlichem Gruß Ihr Ansprechpartner zum HmbTG in der Finanzbehörde Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040 / 42828 – 0 Fax: 040 / 42823 – 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>