Sehr geehrter Herr Duphorn,
Die Erhöhung von Beteiligungen im 2. Nachtrag 2013 betrifft die
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (Erhöhung um 250.000 Euro) und die
Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (Erhöhung um 10.000
Euro). Letzteres wurde inhaltlich bereits in der Plenarsitzung im August
2013 behandelt und ist im Dezember 2013 vollzogen worden. Die Erhöhung der
Beteiligung an der Bürgschaftsgemeinschaft steht noch aus.
Einen Hinweis auf die betroffenen Gesellschaften finden Sie in der
veröffentlichten Satzung zum 2. Nachtrag 2013. Die Veröffentlichungen für
unsere Mitglieder im Transparenzportal (mit Wirtschaftsplan incl.
Erläuterungen) beginnen erst mit der Planung für 2014.
Diese Information erhalten Sie unentgeltlich.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Andreas Westermeier
Syndikus
Leiter Geschäftsbereich Zentrale Aufgaben
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 221
Telefax: +49 40 361 38 - 61221
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken.
Der Gesamtinhalt dieser E-Mail ist vertraulich und an einen bestimmten
Empfänger gerichtet. Jedwede Verwendung durch nicht autorisierte Personen
ist nicht erlaubt. Falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten
haben, unterrichten Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht
vollständig aus Ihrem System. Vielen Dank.
Stefan Duphorn <
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03.02.2014 20:26
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Thema
Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer [#5622]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Plenarsitzung am Donnerstag den 7. November hat das Plenum unter
Top 3b Nachtragswirtschaftsplan beschlossen: „Der Nachtrag zum Finanzplan
enthält Mittel zur Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer.“
Die von der Handelskammer veröffentlichten Dokumente geben hierüber keinen
Aufschluss. Es fehlt der Nachtrag zum Finanzplan.
Bitte teilen Sie mir mit wo ich den entsprechenden Nachtrag zum Finanzplan
finde oder um welche zwei Beteiligungen es sich handelt.
Da es sich hier um eine einfache Anfrage handelt möchte ich Sie bitten mir
die Frage dem Transparenzgesetz entsprechend zügig und kostenlos zu
beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Duphorn
<<E-Mail-Adresse>>