Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

In der Plenarsitzung am Donnerstag den 7. November hat das Plenum unter Top 3b Nachtragswirtschaftsplan beschlossen: „Der Nachtrag zum Finanzplan enthält Mittel zur Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer.“

Die von der Handelskammer veröffentlichten Dokumente geben hierüber keinen Aufschluss. Es fehlt der Nachtrag zum Finanzplan.

Bitte teilen Sie mir mit wo ich den entsprechenden Nachtrag zum Finanzplan finde oder um welche zwei Beteiligungen es sich handelt.

Da es sich hier um eine einfache Anfrage handelt möchte ich Sie bitten mir die Frage dem Transparenzgesetz entsprechend zügig und kostenlos zu beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2014
  • Frist
    7. März 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer [#5622]
Datum
3. Februar 2014 20:26
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Plenarsitzung am Donnerstag den 7. November hat das Plenum unter Top 3b Nachtragswirtschaftsplan beschlossen: „Der Nachtrag zum Finanzplan enthält Mittel zur Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer.“ Die von der Handelskammer veröffentlichten Dokumente geben hierüber keinen Aufschluss. Es fehlt der Nachtrag zum Finanzplan. Bitte teilen Sie mir mit wo ich den entsprechenden Nachtrag zum Finanzplan finde oder um welche zwei Beteiligungen es sich handelt. Da es sich hier um eine einfache Anfrage handelt möchte ich Sie bitten mir die Frage dem Transparenzgesetz entsprechend zügig und kostenlos zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Duphorn, Die Erhöhung von Beteiligungen im 2. Nachtrag 2013 betrifft die Bürgschaftsgemeinsch…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: WG: Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer [#5622]
Datum
4. Februar 2014 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, Die Erhöhung von Beteiligungen im 2. Nachtrag 2013 betrifft die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (Erhöhung um 250.000 Euro) und die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (Erhöhung um 10.000 Euro). Letzteres wurde inhaltlich bereits in der Plenarsitzung im August 2013 behandelt und ist im Dezember 2013 vollzogen worden. Die Erhöhung der Beteiligung an der Bürgschaftsgemeinschaft steht noch aus. Einen Hinweis auf die betroffenen Gesellschaften finden Sie in der veröffentlichten Satzung zum 2. Nachtrag 2013. Die Veröffentlichungen für unsere Mitglieder im Transparenzportal (mit Wirtschaftsplan incl. Erläuterungen) beginnen erst mit der Planung für 2014. Diese Information erhalten Sie unentgeltlich. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Andreas Westermeier Syndikus Leiter Geschäftsbereich Zentrale Aufgaben Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 221 Telefax: +49 40 361 38 - 61221 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken. Der Gesamtinhalt dieser E-Mail ist vertraulich und an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Jedwede Verwendung durch nicht autorisierte Personen ist nicht erlaubt. Falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben, unterrichten Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht vollständig aus Ihrem System. Vielen Dank. Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> 03.02.2014 20:26 Bitte antworten an Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer [#5622] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In der Plenarsitzung am Donnerstag den 7. November hat das Plenum unter Top 3b Nachtragswirtschaftsplan beschlossen: „Der Nachtrag zum Finanzplan enthält Mittel zur Aufstockung von zwei Beteiligungen der Handelskammer.“ Die von der Handelskammer veröffentlichten Dokumente geben hierüber keinen Aufschluss. Es fehlt der Nachtrag zum Finanzplan. Bitte teilen Sie mir mit wo ich den entsprechenden Nachtrag zum Finanzplan finde oder um welche zwei Beteiligungen es sich handelt. Da es sich hier um eine einfache Anfrage handelt möchte ich Sie bitten mir die Frage dem Transparenzgesetz entsprechend zügig und kostenlos zu beantworten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>