Aufstockungsbetrag und Übergangsgeld

Anfrage an: Landtag NRW

Wieviele Abgeordnete haben nach der letzten Landtagswahl im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Landtag durch Zusammentritt des neuen Landtages
- ein Übergangsgeld gem. §9 Abs. 1, 2 AbgG NRW
- einen Aufstockungsbetrag gem. §9 Abs. 3 AbgG NRW erhalten (bitte aufschlüsseln nach einer Bezugsdauer von sechs und zwölf Monaten)
erhalten und wie hoch waren die hierfür verausgabten Gesamtausgaben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstockungsbetrag und Übergangsgeld [#269792]
Datum
8. Februar 2023 20:50
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Abgeordnete haben nach der letzten Landtagswahl im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Landtag durch Zusammentritt des neuen Landtages - ein Übergangsgeld gem. §9 Abs. 1, 2 AbgG NRW - einen Aufstockungsbetrag gem. §9 Abs. 3 AbgG NRW erhalten (bitte aufschlüsseln nach einer Bezugsdauer von sechs und zwölf Monaten) erhalten und wie hoch waren die hierfür verausgabten Gesamtausgaben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269792/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023, deren Eingang …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Aufstockungsbetrag und Übergangsgeld [#269792]
Datum
9. Februar 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023, deren Eingang ich hiermit bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantra…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Aufstockungsbetrag und Übergangsgeld [#269792]
Datum
9. März 2023 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft zu Zahlungen nach § 9 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW). Konkret fragen Sie, wie viele Abgeordnete nach der letzten Landtagswahl im Mai 2022 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Landtag ein Übergangsgeld nach § 9 Absatz 1 und 2 AbgG NRW erhalten haben und wie viele Abgeordnete einen Aufstockungsbetrag nach § 9 Absatz 3 AbgG NRW erhalten haben. Hierzu bitten Sie um eine Aufschlüsselung nach einer Bezugsdauer von sechs und zwölf Monaten sowie um eine Angabe zu den hierfür verausgabten Gesamtausgaben. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben: Nach der Landtagswahl im Mai 2022 haben insgesamt 68 ehemalige Abgeordnete das Übergangsgeld nach § 9 Absatz 1 und 2 AbgG NRW erhalten, also den Grundbetrag. Von diesen 68 Personen hatten 36 dem Grunde nach Anspruch auf den Aufstockungsbetrag nach § 9 Absatz 3 Satz 2 AbgG NRW für sechs Monate und 32 für zwölf Monate. Tatsächlich gezahlt wurde ein Aufstockungsbetrag nach § 9 Absatz 3 AbgG NRW am Stichtag 01.10.2022 (also nach Wegfall des Grundbetrags) an 52 Personen, am Stichtag 01.01.2023 noch an 23 Personen. Die Gesamtausgaben für die genannten Zahlungen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 28.02.2023 belaufen sich auf EUR 1.281.240,99 (Grundbetrag) bzw. auf EUR 1.784.310,90 (Aufstockungsbetrag). Bei diesen Gesamtausgaben handelt es sich um vorläufig festgesetzte Leistungen. Erfahrungsgemäß dürfte der Betrag bei der endgültigen Festsetzung geringer ausfallen. Mit freundlichen Grüßen