Aufteilung der Verwaltung in einzelne Dezernate

Ich möchte mich so intensiv, wie möglich auf meine eventuelle Ausbildung vorbereiten,
in dem ich alles wichtige lerne,
in dem Fall auch alle Aufteilungen der Verwaltung.
Freuen würde ich mich auch über eine Ausbildungsbroschüre.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufteilung der Verwaltung in einzelne Dezernate [#149805]
Datum
10. Juni 2019 10:15
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mich so intensiv, wie möglich auf meine eventuelle Ausbildung vorbereiten, in dem ich alles wichtige lerne, in dem Fall auch alle Aufteilungen der Verwaltung. Freuen würde ich mich auch über eine Ausbildungsbroschüre. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, Sie erhalten alle Informationen zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren au…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Aufteilung der Verwaltung in einzelne Dezernate [#149805]
Datum
13. Juni 2019 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, Sie erhalten alle Informationen zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren auf unserer Karriereseite www.bonn-macht-karriere.de sowie alle relevanten Informationen zur Stadtverwaltung und deren Struktur auf www.bonn.de. Sofern Sie weiter Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei mir. Ich gehe davon aus, dass es einer weiteren Bearbeitung im Sinn des IFG nicht bedarf - sollten Sie anderer Meinung sein, melden Sie sich bitte. Freundliche Grüße