Auftrag als Straßenbaulastträger an die Firma DEGES Baumängel zu beseitigen (B31neu)

Die Anweisung als Funktion des Straßenbaulastträgers an die Firma DEGES im Rahmen der Bauarbeiten B31 neu Waggershausen - Immenstaad den versehentlich als Tiefbord mit 3 cm Anschlag gefertigten Gehweg zwischen der Klufterner Straße 77 und dem Zufahrtsweg zwischen Wagner-Villa und Nummer 77/2 wieder in den ursprünglichen Zustand (Hochboard) zu versetzen. Zeitraum dürfte etwa September bis Dezember 2019 sein.

Desweiteren alle Unterlagen zum Abbruch dieser Umbaues und welche Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger geplant sind.

Hinweise auf diese beiden Vorgänge finden sich auf dem Informationsportal der Stadt Friedrichshafen:
https://friedrichshafen.sags-doch.de/bms/9563
https://friedrichshafen.sags-doch.de/bms/11166

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anweisung als…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftrag als Straßenbaulastträger an die Firma DEGES Baumängel zu beseitigen (B31neu) [#201350]
Datum
21. Oktober 2020 11:49
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anweisung als Funktion des Straßenbaulastträgers an die Firma DEGES im Rahmen der Bauarbeiten B31 neu Waggershausen - Immenstaad den versehentlich als Tiefbord mit 3 cm Anschlag gefertigten Gehweg zwischen der Klufterner Straße 77 und dem Zufahrtsweg zwischen Wagner-Villa und Nummer 77/2 wieder in den ursprünglichen Zustand (Hochboard) zu versetzen. Zeitraum dürfte etwa September bis Dezember 2019 sein. Desweiteren alle Unterlagen zum Abbruch dieser Umbaues und welche Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger geplant sind. Hinweise auf diese beiden Vorgänge finden sich auf dem Informationsportal der Stadt Friedrichshafen: https://friedrichshafen.sags-doch.de/bms/9563 https://friedrichshafen.sags-doch.de/bms/11166
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201350/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in eine entsprechende Anweisung an die DEGES hat es von Seiten des Regierungspräsidium…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: Auftrag als Straßenbaulastträger an die Firma DEGES Baumängel zu beseitigen (B31neu) [#201350]
Datum
23. Oktober 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in eine entsprechende Anweisung an die DEGES hat es von Seiten des Regierungspräsidiums Tübingen nicht gegeben. Möglicherweise ist aber die Stadt Friedrichshafen, als Straßenbaulastträger der Landesstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt, mit der DEGES diesbezüglich in Kontakt getreten. Sollten Sie weitere Auskünfte haben wollen, schlagen wir Ihnen vor, Ihre Anfrage entsprechend an die Stadt Friedrichshafen zu richten. Mit freundlichen Grüßen