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Auftrag an die BGE zur Erstellung eines Konzeptes zum ERAM

Zum Staatssekretärstreffen zwischen BMUB und MULE Sachsen-Anhalt am 13.09.2017 wurde mitgeteilt, dass das BMUB an die BGE einen Auftrag erteilen wird, ein Konzept zur Fortsetzung des Planfestellungsverfahrens ERAM zu erarbeiten.

Bitte übermittelt Sie mir zeitnah diesen Auftrag inklusive aller Anlagen und aller Mitteilungen/ Nachrichten/ Einschätzungen etc. des BMUB an die BGE in dieser Sache vor dem Auftrag, auch wenn sie nur als Telefonnotizen vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2017
  • Frist
    10. November 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Staatssekret…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Auftrag an die BGE zur Erstellung eines Konzeptes zum ERAM [#24883]
Datum
8. Oktober 2017 22:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Staatssekretärstreffen zwischen BMUB und MULE Sachsen-Anhalt am 13.09.2017 wurde mitgeteilt, dass das BMUB an die BGE einen Auftrag erteilen wird, ein Konzept zur Fortsetzung des Planfestellungsverfahrens ERAM zu erarbeiten. Bitte übermittelt Sie mir zeitnah diesen Auftrag inklusive aller Anlagen und aller Mitteilungen/ Nachrichten/ Einschätzungen etc. des BMUB an die BGE in dieser Sache vor dem Auftrag, auch wenn sie nur als Telefonnotizen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Endlager Morsleben
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Endlager Morsleben
Datum
2. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen