Aufträge der Meinungsforschung des Bundeskanzleramtes

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

-Alle Dokument zu Aufträgen der Meinungsforschung des Bundeskanzleramtes (Aktenzeichen 205 04 laut Aktenplan) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sowie die erhaltenen Ergebnisse.

Einen ähnlich lautenden Antrag habe ich am 28.4.2017 an das Bundeskanzleramt gestellt und wurde an das Bundesarchiv in Koblenz verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/21097).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2017
  • Frist
    13. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: -A…
An Bundesarchiv Details
Von
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Betreff
Aufträge der Meinungsforschung des Bundeskanzleramtes [#25296]
Datum
13. November 2017 12:21
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
-Alle Dokument zu Aufträgen der Meinungsforschung des Bundeskanzleramtes (Aktenzeichen 205 04 laut Aktenplan) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sowie die erhaltenen Ergebnisse. Einen ähnlich lautenden Antrag habe ich am 28.4.2017 an das Bundeskanzleramt gestellt und wurde an das Bundesarchiv in Koblenz verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/21097).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesarchiv
Ihre Anfrage nach IFG vom 13. Nov. 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vorstehende Anfrage habe ich zuständi…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG vom 13. Nov. 2017
Datum
29. November 2017 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vorstehende Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Bundeskanzleramt weitergereicht. Die Anfrage betrifft weder Registraturgut des Bundesarchivs noch Archivgut. Mit freundlichen Grüßen