Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen

1. sämtliche Unterlagen zur Auftragsvergabe der Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen. Vor allem Unterlagen, aus denen die Gründe, warum gerade das Büro SBI die Aufträge erhalten hat, hervorgehen.

2. sämtliche Unterlagen über Kosten für die oben genannten Untersuchungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen [#27109]
Datum
17. März 2018 17:37
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. sämtliche Unterlagen zur Auftragsvergabe der Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen. Vor allem Unterlagen, aus denen die Gründe, warum gerade das Büro SBI die Aufträge erhalten hat, hervorgehen. 2. sämtliche Unterlagen über Kosten für die oben genannten Untersuchungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ist die Anfrage "Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfel…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen [#27109]
Datum
29. März 2018 22:09
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ist die Anfrage "Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen" vom 17.03.2018 bei Ihnen eingegangen? Ich würde mich sehr über eine Empfangsbestätigung freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Vergabevermerk, der die von Ihnen gewünschten Informationen en…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Auftragsvergabe und Kosten für Verkehrsuntersuchung Bahrenfeld-Nord und Folgeuntersuchungen [#27109]
Datum
19. April 2018 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Vergabevermerk, der die von Ihnen gewünschten Informationen enthält. Einige Passagen wurden aus Datenschutzgründen geschwärzt. Im Bezirksamt Altona findet derzeit eine noch nicht abgeschlossene Folgeuntersuchung statt - „Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Holstenkamp“. Die Folgeuntersuchung wurde vom Bezirksamt in Auftrag gegeben. Daher ist der Zugang zu Informationen zu dieser Untersuchung beim Bezirksamt zu beantragen (§ 11 Abs. 2 S. 2 HmbTG). Weitere Auskünfte sind, abhängig vom Umfang der erbetenen Unterlagen und der erforderlichen Prüfung, gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen