Auftritt dBundswehr im Rahmen der re:publica 2018

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welcher Grundlage, bzw. auf welche Handlungsanweisung fand eine Werbemaßnahme der Bundeswehr vor dem Eingang der re:publica 2018 in Berlin statt?

Gab es für die Aufstellung des LKW's mit der Werbefläche eine Sondernutzungserlaubnis seitens der Stadt Berlin?
- Wenn ja, senden sie mir diese bitte zu.
- Falls nein, warum wurde trotz nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnis dieser LKW dort platziert, bzw. warum wurde es unterlassen eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grun…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftritt dBundswehr im Rahmen der re:publica 2018 [#29370]
Datum
2. Mai 2018 22:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundlage, bzw. auf welche Handlungsanweisung fand eine Werbemaßnahme der Bundeswehr vor dem Eingang der re:publica 2018 in Berlin statt? Gab es für die Aufstellung des LKW's mit der Werbefläche eine Sondernutzungserlaubnis seitens der Stadt Berlin? - Wenn ja, senden sie mir diese bitte zu. - Falls nein, warum wurde trotz nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnis dieser LKW dort platziert, bzw. warum wurde es unterlassen eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auftritt der Bundeswehr im Rahmen der re:publica 2018 [#29370] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informati…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auftritt der Bundeswehr im Rahmen der re:publica 2018 [#29370]
Datum
5. Juni 2018 08:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftritt dBundswehr im Rahmen der re:publica 2018“ vom 02.05.2018 (#29370) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
WG: Auftritt Bundeswehr im Rahmen der re:publica 2018 [#29370] Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Auftritt Bundeswehr im Rahmen der re:publica 2018 [#29370]
Datum
5. Juli 2018 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
103,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29370] sende ich Ihnen die Bundestags-Drucksache 19/2798 und verweise zur Beantwortung Ihrer Fragen auf die Antwort der Bundesregierung und zwar 1. hinsichtlich Ihrer ersten Frage auf Nr. 7 bis 9 und 2. hinsichtlich Ihrer zweiten Frage auf Nr. 25. Mit freundlichen Grüßen

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