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Aufwand/Kosten für die Erstellung & Bereitstellung von Website für Gutachten zum Pestizid Glyphosat als Privatkopie

Eine Aufstellung aller Kosten und Aufwendungen, welche für die Erstellung & Bereitstellung von der Website angefallen sind, die erstellt wurde um die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015, an besorgte Bürger bereitzustellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung al…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
Aufwand/Kosten für die Erstellung & Bereitstellung von Website für Gutachten zum Pestizid Glyphosat als Privatkopie [#140211]
Datum
10. Mai 2019 21:55
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Kosten und Aufwendungen, welche für die Erstellung & Bereitstellung von der Website angefallen sind, die erstellt wurde um die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015, an besorgte Bürger bereitzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Bescheid Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetzen vom 10. Mai 2019
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetzen vom 10. Mai 2019
Datum
20. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.