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Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter

Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten.

Aus der Aufstellung sollen
- die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort)
- sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache
hervorgehen.

Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Detail…
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32419]
Datum
28. Juli 2018 11:00
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten. Aus der Aufstellung sollen - die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort) - sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache hervorgehen. Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeidirektion Chemnitz
Ihre Mail vom 28. Juli 2018 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Mail ist in der Polizeidirektion Chemni…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
Ihre Mail vom 28. Juli 2018
Datum
30. Juli 2018 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Mail ist in der Polizeidirektion Chemnitz eingegangen. Wir können Ihnen nicht weiterhelfen, da die von Ihnen angegebenen Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind. Auch ist Ihr Anliegen nicht als Bürgeranfrage unsererseits zu beantworten. Möglicherweise kann Ihnen ein Landtagsabgeordneter weiterhelfen, indem dieser die Petition im Sächsischen Landtag vorträgt. Mit freundlichen Grüßen
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