Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter

Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute.

Aus der Aufstellung sollen
- die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort)
- sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache
hervorgehen.

Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    27. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Detai…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32423]
Datum
28. Juli 2018 11:09
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute. Aus der Aufstellung sollen - die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort) - sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache hervorgehen. Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre LIFG-Anfrage vom 28.07.2018 haben wir erhalten und hausintern an di…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32423]
Datum
30. Juli 2018 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre LIFG-Anfrage vom 28.07.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Polizei in Baden-Württemberg gibt es keine Aufstellung der Aufwe…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32423]
Datum
13. August 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Polizei in Baden-Württemberg gibt es keine Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten mit den von Ihnen gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.