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Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter

Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute.

Aus der Aufstellung sollen
- die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort)
- sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache
hervorgehen.

Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Zentraldienst der Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32426]
Datum
28. Juli 2018 11:10
An
Zentraldienst der Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit 2000 bis heute. Aus der Aufstellung sollen - die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort) - sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache hervorgehen. Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zentraldienst der Polizei
Dies ist ein Postfach, dass ausschließlich für die Pressearbeit des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg vorges…
Von
Zentraldienst der Polizei
Betreff
Automatische Antwort: Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32426]
Datum
28. Juli 2018 11:10
Status
Warte auf Antwort
Dies ist ein Postfach, dass ausschließlich für die Pressearbeit des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg vorgesehen ist. Eine Notfall- oder Ermittlungsbearbeitung erfolgt hier nicht! Wenden Sie sich daher bitte in allen Notfällen an den Polizeinotruf 110 oder schriftlich an das Lagezentrum der Polizei Brandenburg unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>!!

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Zentraldienst der Polizei
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informatio…
Von
Zentraldienst der Polizei
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG - Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32426]
Datum
6. August 2018 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz vom 28. Juli 2018 hinsichtlich einer detaillierten Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten seit dem Jahr 2000 bis heute. Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) ist keine Strafverfolgungsbehörde gemäß § 163 Abs.1 Strafprozessordnung (StPO), §§ 78 Abs. 1, 72 Abs. 1 Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG) mit der Aufgabe, gegen strafbare Handlungen vorzugehen und Täter zu ermitteln. Vielmehr handelt es sich beim ZDPol gemäß § 72 Abs. 2 BbgPolG um eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für den täglichen Polizeidienst und viele Bereiche der Landesverwaltung. Der ZDPol ist unter anderem zuständig für die Beschaffung der polizeilichen Fahrzeug-, Boots-, Waffen- und Gerätetechnik sowie für die Telekommunikations-, Funk- und Datenverarbeitungstechnik. Daher werden in unserer Einrichtung keine Beschuldigtenvernehmungen im Strafverfahren vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
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