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Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter

Anfrage an: Thüringer Polizei

Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten.

Aus der Aufstellung sollen
- die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort)
- sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache
hervorgehen.

Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    1760,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter [#32416]
Datum
28. Juli 2018 11:00
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen von Beschuldigten bei Straftaten. Aus der Aufstellung sollen - die Kostenstelle (Polizeidienststelle / Vernehmungsort) - sowie die Kosten - pro Kostenstelle - für die Übersetzungsleistung je Sprache hervorgehen. Gerne nehme ich die Darstellung der vorgenannten Daten auch in einfach strukturierter und relationaler Form in Textdateien, zum Beispiel im CSV-Dateiformat (bei denen Redundanzfreiheit herrscht, indem eine Datenbanktabelle einer Datei entspricht), entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Polizei
Sehr geehrte<Information-entfernt> beigefügtes Anschreiben wird Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwen…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
Antrag [#32416] nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz -Aufwendungen für Dolmetscher bei Vernehmungen Beschuldigter
Datum
24. September 2018 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> beigefügtes Anschreiben wird Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.