Aufzeichnung des Livestreams der Schweriner Stadtvertretersitzungen und §48 des Urheberrechtsgesetzhttps://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnung-des-livestreams-der-schweriner-stadtvertretersitzungen-und-48-des-urheberrechtsgesetz/feed/2018-07-18T19:52:03.687134+00:00In Ihrem Gutachten zum illegalen Mitschneidens des Livestream der Schweriner Stadtvertretersitzungen“ einsehbar unter unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zum-illegalen-mitschneidens-des-livestream-der-schweriner-stadtvertretersitzungen/71077/anhang/Antwort_geschwaerzt.pdf beziehen Sie sich auf das BDSG um die Veröffentlichung von Aufzeichnung unterbinden zu können. In Ihren Betrachtungen findet der §48 des Urheberrechtsgesetz keine Beachtung. Dort wird ausdrücklich die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind, erlaubt.
Warum wurde der genannte Paragraf nicht in das Gutachten einbezogen und wie bewerten Sie die Sachlage mit Bezug auf den genannten Paragrafen? weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: n/a2018-07-18T19:52:03.687134+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnung-des-livestreams-der-schweriner-stadtvertretersitzungen-und-48-des-urheberrechtsgesetz/#ereignis-163006 weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: n/aNachricht von Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern erhalten.2018-07-18T13:41:02.155482+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnung-des-livestreams-der-schweriner-stadtvertretersitzungen-und-48-des-urheberrechtsgesetz/#ereignis-162977Nachricht von Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern erhalten.Nachricht wurde an gesendet.2018-07-16T13:13:54.993362+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnung-des-livestreams-der-schweriner-stadtvertretersitzungen-und-48-des-urheberrechtsgesetz/#ereignis-162621Nachricht wurde an gesendet.