Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März

Anfrage an: Landtag NRW

- Links oder Dateien mit den Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März
- Die Anhörungen in den Ausschüssen wurden allesamt livestreamed und aufgezeichnet

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März [#188035]
Datum
4. Juni 2020 20:54
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Links oder Dateien mit den Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März - Die Anhörungen in den Ausschüssen wurden allesamt livestreamed und aufgezeichnet
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188035 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 4. Juni 2020. Hinweis zum Daten…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März [#188035]
Datum
5. Juni 2020 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 4. Juni 2020. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nord…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März [#188035]
Datum
30. Juni 2020 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Zusendung von „Links oder Dateien mit den Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März“. Ihre Anfrage betrifft Informationen, die nicht dem Anwendungsbereich des IFG NRW unterfallen, weil sie sich nicht auf Verwaltungsaufgaben des Landtags beziehen. Gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen, soweit diese Verwaltungstätigkeit ausüben. Nach § 2 Absatz 2 IFG NRW gilt das Gesetz ausdrücklich auch für den Landtag, allerdings nur soweit dieser Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Neben Plenarsitzungen sind auch Ausschusssitzungen und in diesem Rahmen stattfindende Anhörungen von Sachverständigen dem parlamentarischen Bereich zuzuordnen. Die angefragten Informationen unterfallen damit nicht dem Verwaltungsbereich. Die Ausschusssitzungen werden protokolliert. Die entsprechenden Parlamentspapiere sind jederzeit öffentlich zugänglich recherchierbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/N…. Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Wer fertigt die Aufzeichnungen an? Die Landtagsverwaltung oder die Parlamentarier se…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März [#188035]
Datum
30. Juni 2020 12:29
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wer fertigt die Aufzeichnungen an? Die Landtagsverwaltung oder die Parlamentarier selbst? Wer speichert die Aufzeichnungen? Sind das Systeme der Landtagsverwaltung? Die Aufzeichnung der Sitzungen ist eine Verwaltungstätigkeit der Landtagsverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188035/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März“ [#188035] [#188035]
Datum
1. Juli 2020 13:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188035/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gewünschten Informationen zur Verwaltungstätigkeit der Landtagsverwaltung gehören. Die Verwaltung veranlasst und tätigt die Videoaufzeichnungen. Sie speichert die Aufzeichnungen auf ihren Systemen. Nicht anders verhält es sich hier mit den Aufzeichnungen. Die Übertragungen sind öffentlich einsehbar. Weiter ist die Übertragung der Ausschüsse (Ausschließlich "live") klar eine Verwaltungstätigkeit der Landtagsverwaltung. Die Durchführung und Speicherung von öffentlichen Live-Übertragungen obliegt der Landtagsverwaltung im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit. Ausschlussgründe sind nicht gegeben, da die aufgezeichneten Übertragungen öffentlich sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188035.pdf Anfragenr: 188035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188035/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AW: Antrag auf Informationszugang vom 4.6.2020 [#188035] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bedanke ich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 4.6.2020 [#188035]
Datum
2. Juli 2020 10:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre schnelle Antwort. Die Begründung scheint mir nicht schlüssig. Haben Sie da Quellen aus Urteilen/Kommentaren o.ä.? 1. Fakt ist, dass die Landtagsverwaltung sich in Abteilungen aufgliedert. Die Mediathek ist dabei explizite Aufgabe der Verwaltung in Form der Abteilung II.A.3 "Öffentlichkeitsarbeit, Internet/Intranet, Mediathek, Informationsangebote" https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/landtagsverwaltung/informationen-zur-landtagsverwal.html 2. Weiter handelt es sich beim Prozess des Aufzeichnens und Liveübertragen nicht um eine parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten. Der Inhalt zeichnet gleichwohl eine parlamentarische Tätigkeit auf. Ähnliches gilt aber auch für beispielsweise Protokolle der Ausschüsse. Hier ist der Inhalt parlamentarische Tätigkeit. Die Erstellung/Veröffentlichung der Protokolle eine Dienstleistung der Parlamentsverwaltung - insofern eine Verwaltungsaufgabe. Gleiches gilt für kleine und große Anfragen sowie schriftliche Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188035/
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Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die Abgrenzung zwischen parlamentarischer und Ve…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Aufzeichnungen aller Anhörungen seit 1. März [#188035]
Datum
6. Juli 2020 13:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die Abgrenzung zwischen parlamentarischer und Verwaltungstätigkeit ist die Tätigkeit selbst relevant: Soweit Sitzungen ab dem 1. März 2020 gestreamt wurden, diente dies vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie der Möglichkeit eines visuellen Besuchs von Sitzungen und damit einer erweiterten Öffentlichkeit. Ausschusssitzungen und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen zur Herstellung von Öffentlichkeit sind dem Kernbereich des Parlaments zuzuordnen. Über die Herstellung der Öffentlichkeit entscheidet nicht die Verwaltung. Parlamentarische Gremien haben im vorliegenden Fall beschlossen, während der Corona-Pandemie vorübergehend eine Live-Übertragung zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen