Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Aufzeichnungen Fallmanager und falsche Eintragungen

meine "mutmassliche" Fallmanagerin Frau B. hat in der internen Speicherung 2 mal die falschen Termine eingetragen - inhaltlich ist auch das Thema falsch - man führt nicht 2 mal ein Erstgespräch.
Des weiteren hat sie nicht eingetragen das ich sie bereits im April 2016 über einen Wohnwechsel aus Sicherheitsgründen informiert habe mit Unterlagen auch von kommunaler Seite.

Wie kommt es das meine Stellungnahmen die beweisbare Wahrheit erläutern ignoriert worden sind ?
Wie kommt es das Ihre Antworten keine Unterschriften tragen ?
Wer ist der Vorgesetzte der Fallmanangerin B. ?

Zum Thema "Ortsabwesenheit" : Verstoß gegen Artikel 11 Abs.1 GG „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

Zumal wenn beweisbar Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht.
Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 2 Abs.1 „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und Abs.2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“

Dies alles habe ich persönlich in einem Erstgespräch und auch danach erläutert und zwar mit schriftlichen Beweisen.

Setzen Sie endlich ihr internes Prämiensystem ab - das Ihre "Mitarbeiter" animiert Bürger mit
Manipulationen zu schädigen.

Ich bitte um Stellungnahme/Auskunft - in rechtlich wirksamer Form - d.h. unterschrieben und mit korrekter Rechtsbelehrung (BGH NJR 80,1167)
sonst wird weder Frist noch Gültigkeit wirksam (BGH NJW 95,933)

Sollten Sie das ganze als Rechtsgeschäft betrachten gilt auch hier (§ 125 BGB) entsprechend.
Maschinell erstellte Schreiben entfalten keine Rechtswirksamkeit und sind de jure nichtig.

Halten Sie sich an gültige Gesetze und erteilen Sie bitte auf der Basis von logischem Schluss und
Wahrheit Auskunft hier sei auf § 118 SGG verwiesen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • 0 Follower:innen

Die Anfrage „Aufzeichnungen Fallmanager und falsche Eintragungen“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
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Marcus Bencivenga
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine "mutm…
An Jobcenter Landkreis Freudenstadt Details
Von
Marcus Bencivenga
Betreff
Aufzeichnungen Fallmanager und falsche Eintragungen [#18477]
Datum
21. Oktober 2016 20:10
An
Jobcenter Landkreis Freudenstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine "mutmassliche" Fallmanagerin Frau B. hat in der internen Speicherung 2 mal die falschen Termine eingetragen - inhaltlich ist auch das Thema falsch - man führt nicht 2 mal ein Erstgespräch. Des weiteren hat sie nicht eingetragen das ich sie bereits im April 2016 über einen Wohnwechsel aus Sicherheitsgründen informiert habe mit Unterlagen auch von kommunaler Seite. Wie kommt es das meine Stellungnahmen die beweisbare Wahrheit erläutern ignoriert worden sind ? Wie kommt es das Ihre Antworten keine Unterschriften tragen ? Wer ist der Vorgesetzte der Fallmanangerin B. ? Zum Thema "Ortsabwesenheit" : Verstoß gegen Artikel 11 Abs.1 GG „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Zumal wenn beweisbar Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht. Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 2 Abs.1 „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und Abs.2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Dies alles habe ich persönlich in einem Erstgespräch und auch danach erläutert und zwar mit schriftlichen Beweisen. Setzen Sie endlich ihr internes Prämiensystem ab - das Ihre "Mitarbeiter" animiert Bürger mit Manipulationen zu schädigen. Ich bitte um Stellungnahme/Auskunft - in rechtlich wirksamer Form - d.h. unterschrieben und mit korrekter Rechtsbelehrung (BGH NJR 80,1167) sonst wird weder Frist noch Gültigkeit wirksam (BGH NJW 95,933) Sollten Sie das ganze als Rechtsgeschäft betrachten gilt auch hier (§ 125 BGB) entsprechend. Maschinell erstellte Schreiben entfalten keine Rechtswirksamkeit und sind de jure nichtig. Halten Sie sich an gültige Gesetze und erteilen Sie bitte auf der Basis von logischem Schluss und Wahrheit Auskunft hier sei auf § 118 SGG verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcus Bencivenga <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Bencivenga << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Bencivenga
Jobcenter Landkreis Freudenstadt
Termineintragungen Das jobcenter korrigiert die falschen Eintragungen nicht und lügt zusätzlich beim Thema Erstges…
Von
Jobcenter Landkreis Freudenstadt
Via
Briefpost
Betreff
Termineintragungen
Datum
3. November 2016
Status
Warte auf Antwort
Das jobcenter korrigiert die falschen Eintragungen nicht und lügt zusätzlich beim Thema Erstgespräch das über eine Stunde dauerte. Das Zweitgespräch am 4.5.2016 dauerte 5 Minuten weil die Fallmanagerin den Inhalt vom 4.3.16 abgestritten hatte. Am 19.5.16 war ich schriftlich durch Wegzug entschuldigt. Das heisst das Jobcenter beharrt auf der inhaltiich falschen Eintragung von Terminen und hat damit einen Schaden weit über 1000 € ausgelöst. Falsche Angaben und Betrug ohne Rechtsfolgen !
Marcus Bencivenga
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marcus Bencivenga
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufzeichnungen Fallmanager und falsche Eintragungen“ [#18477]
Datum
8. November 2016 15:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18477 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sämtliche inhaltlichen Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und das Jobcenter damit gewerblichen Betrug begünstigt hat und weiter begünstigt. Ich habe deshalb und aufgrund Verweigerung der Strafverfolgung meine Wohnung verloren. Die Fallmanagerin Frau Barton hat ein persönliches Problem mit mir weil ich Ihr das beim 2. Termin am 4.5.16 ins Gesicht gesagt habe. Aufgrund der Korruption der Polizei in Freudenstadt hat Sie die beweisbare Wahrheit zur Sache abgestritten. Mit freundlichen Grüßen Marcus Bencivenga Anfragenr: 18477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Dezember 2016 13:38
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Marcus Bencivenga
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage mit der Nr. 18477 [#18477] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marcus Bencivenga
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage mit der Nr. 18477 [#18477]
Datum
25. Februar 2017 17:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen Fallmanager und falsche Eintragungen“ vom 21.10.2016 (#18477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Aufgrund von Korruption in Freudenstadt beharrt das Jobcenter auf den nachweislich FALSCHEN Eintragungen und System und lügt weiter - der Grund ist mir bekannt - ich werde ihn nicht nennen da ich schon grosse Schwierigkeiten in diesem Sumpf hatte. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcus Bencivenga Anfragenr: 18477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Bencivenga << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage mit der Nr. 18477 [#18477] Sehr geehrter Herr Bencivenga, ich habe nunmehr die …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage mit der Nr. 18477 [#18477]
Datum
31. März 2017 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bencivenga, ich habe nunmehr die auch eine kurze Stellungnahme des Jobcenters Freudenstadt erhalten. Die von Ihnen gestellten Fragen an das Jobcenter sind keine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da sie nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen abzielen. Amtliche Informationen sind im Sinne von § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. In Ihrem Fall handelt es sich folglich um eine einfach Bürgeranfrage. Meine Beratungs- und Ombudsfunktion beschränkt sich jedoch auf Anfragen, die auf dem Informationsfreiheitsgesetz basieren. Ich kann folglich für Sie nicht vermittelnd tätig werden. Ich beabsichtige deshalb den Vorgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen