bmi-maaen-unterlagen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Anruf von HG Maaßen im August 2019

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-----------�------....- Gnatzy, Thomas; Dr. Montag, 9. September 201 � 21 :00 Von: Gesendet: An: Betreff: AW: AW: AW: StAG . Lieber Herr Maaßen, ich habe Sie n · icht vergessen, aber im Mom�nt hat das Staatsangehörigkeitsrecht Hochkonjunktur. , . . ■ ■■•• Ich denke,. dass der Be_ treffende gute Chancen auf eine.W.iedereinb.ürgerung hat'. Der. zeitlic_he Rahmen, den ich skizziert hatte, liegt vor. Da zu prüfen ·ist, ob er im Zeitpunkt des Erwerbs der lil Sta�tsangehörigkeit die Voraüssetzungen für e·ine Beibehaltungsgenehmigu-ng erfüllt hätte, sind Nachteile, die er ohne Annahme' der . Staatsangehörigkeit gehabt hätte, d�rzulegen. Das betrifft die berufliche Situation einschließlich aller Beglei_tumstände wie steuerliche Nachteile, Eröffnüng von Konten usw. Zugleich ist darzulegen, dass damals trotz Fortzugs immer noch Bindungen zu Deutsch.land ·bestanden, dazu··gehören seine finanzielle Unterstützung, , aber auch andere D_inge dieser A_rt (sonstiges Vermögen in DEU, Ko'nten, Immobilien, · Rentenanwartschaften), evtl. Wohneig_entum.••••, das er erben würde. Zudem müssen aktuell weiter Bindungen ari OEU bestehen. Proble�atisch ist, dass gegenwärtig sehr lange Wartezeiten bestehen, bis ein Antrag in•Auslandssac_hen vom BVA bearbeitet und· entschieden werden kann. Wichtig ist daher, dass alle Unterlagen in der .benötigten (beglaubigten) Form zusammen· mit dem Anfrag eingereicht werden. Darauf sollte im Antrag hinge_wiesen · und ggfs. auch·1eine . besondere Dringlich�eit.kenhtlich gemacht werden; Es sollte vermerkt werden, d_ass es sich um einen ·wie_dereinbürgerungsa·ntrag nach §-13 StAG aufgrun·d einer versäumten· Beibehaltungsgenehmigung handelt, der entschei�ungsreif ist. Persönliche Vorsprache in der Aus_landsvertretl:'ng kanr� sinnvoll sein, um sicherz�Stßllen, dass . wirklich alles vorhanden ist. ·Die Auslandsvertretung hat auch eine Stellungnahme abzugeben, so dass �ine persönliche Schnderung_ der_ Umstände und Dringlichkeit das Anlie.gen verdeutlichen ka·nn� · etwa�. Ich hoffe, da� hilft 1hnen Beste Grüße Thomas Gnatzy Von:� Gesen�et: Samstag, 7 � September 2019 20:55 A�: Gnatzy,_ Thomas, Dr.�Thomas.Gnatzy@bmi.bund.de> Betreff: Re: AW:· AW: StAG Haben Si� noch einmal darüber nachgedacht? Am 27.08.2019 um 08:55 schrieb-· .. · ·. Im Jahr 2009. Am 27.08.2019 um 08:50 schrieb <Thomas.Gnatzy@bmi.burtd.de> ·· <Thomas.Gnatzy@bmi.bund.de>: Lieber Herr Maaßen, können Sie mir noch sagen, wann die wurde? Beste Grüße Staatsangehörigkeit erworben
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Thomas Gnatzy

Von:

Gesendet: Montag, 26. August 2019 18:26
An: Gnatzy, Thomas, Dr. <Thomas. Gnatz bmi.bund.de>
Betreff: Re: AN RS

Vielen Dank, lieber Herr Gnatzy! Können Sie mir zu bein Punkt „enge
Beziehungen zu Deutschland“ noch Rat geben?

hatte mir dazu folgendes aufgeschrieben. Könnten Sie =.
vorstellen, dass damit die Voraussetzungen erfüllt sind?
‚Danke!

hgm
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Am 26.08.2019 um 18:10 schrieb <Thomas.Gnat bmi.bund.de>:
<Thomas.Gnatzy @bmi. bund. de>:

_ Lieber Herr Maaßen,

ich bin im Moment ziemlich eipäleekt daher kann ich‘ Finen,
erst jetzt ein paar Hinweise zu den Fällen einer "versäumten"
ee geben.

Im Ausland lebende ehernalige deutsche Staatsangehörige, die
. die deutsche Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten des
Staatsangehörigkeitsreformgesetzes, also nach dem 1. Januar
2000, gem. $25 Abs. 1 StAG durch den Erwerb einer
ausländischen StA nur deshalb verloren haben, weil sie die
fristgerechte Beantragung einer. Beibehaltungsgenehmigüng
versäumt haben und denen seinerzeiteine
Beibehaltungsgenehmigung auch hätte erteilt werden können,
können wiedereingebürgert werden, wenn der Verlust der
‚deutschen StA weniger als zwölf Jahre zurückliegt und
weiterhin sehr enge Bindungen an Deutschland bestehen.

Die maßgebliche Grenze ist das Jahr 2000, weil davor
Beibehaltungsgenehmigungen nur in Ausnahmefällen erteilt
‚wurden (danach ist dies stark erleichtert we

Außerhalb dieser erleichterten
Wiedereinbürgerungsmöglichkeit bestehen nur geringe
Möglichkeiten, da ansonsten die Regelung in $ 25 Abs. 1 und.
damit der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit
unterlaufen würde.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

. ‚Viele Grüße
Thomas Gnatzy

Ka Ursprüngliche Nachricht-----
2 EN EEE
. Gesendet: Freitag, 23. August 2019 08:31
! 4.

nn nenn nn ne 0
IPENGEEREREN ;
4

' An: Dr. Thomas Gnatzy ESS ; Gna'7y,

Thomas, Dr. <Thomas. an bund.de> .
Betreff: StAG

Lieber Her Anatay;

ein inir gut bekannter >
vor kurzem
festgestellt, dass er nicht mehr Deutscher ist. Er hatte sich

einbürgern lassen, ohne dass er zuvor eine

Beibehaltungsgenehmigung .

beantragt hatte. Jetzt möchte er sich wieder nach $ 13 StAG

einbürgern

‘ lassen, da Sr in Deutschland leben and er
TERN

nach Europa zurückziehen möchte. Da mir
die Rgelungen .

für die Ermessensausübung für die Einbiränung nach $ 13
nicht geläufig

sind, wollte ich Sie gerne fragen, ob Sie mir da Hinweise ceben
können.
. Viele Grüße

.hgm
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