Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence

- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche mit dem…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188862]
Datum
13. Juni 2020 17:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188862 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1367 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: IFG / Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188862]
Datum
15. Juni 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1367 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.06.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 13. Juni 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1367 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehm…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: IFG / Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188862]
Datum
17. Juli 2020 07:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence“ vom 13.06.2020 (#188862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1367 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188862]
Datum
20. Juli 2020 13:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1367 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1367 vom 15.06.2020 3. Ihre E-Mail vom 17.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 13. Juni 2020 (Bezug 1.) und bitte mit Blick auf die Ihrerseits mit Bezug 3. monierte Fristüberschreitung zunächst um Entschuldigung. Vorliegend hat meine teils urlaubsbedingte, teils unplanmäßige Abwesenheit leider einer zeitigeren Beantwortung entgegen gestanden. Mit Ihrem Antrag hatten Sie darum gebeten, Ihnen "sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)" zuzuleiten. Im Ergebnis der dazu durchgeführten Recherche kann ich Ihnen mitteilen, dass hier keine dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg ) zuzurechnenden antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Mit Bezug zu dem genannten Unternehmen liegen hier jedoch zwei Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie eine Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - jeweils vom 3. Juli 2020 - auf schriftliche Anfragen an die Bundesregierung vor. Eine etwaige Offenlegung dieser Unterlagen wäre zunächst mit dem BMWi und dem BMVI abzustimmen. Die Beteiligung der genannten Ressorts sowie eine ggf. erforderliche etwaige Aussonderung vom Informationszugang auszuschließender Passagen stellen allerdings einen erhöhten Verwaltungsaufwand dar, so dass ein etwaiger Informationszugang voraussichtlich nicht mehr gebührenfrei erfolgen kann. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 IFG). Die genaue Gebührenhöhe orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1(Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr von 60 bis 500 Euro vor. Nach aktueller Einschätzung ist vorliegend eine im unteren Bereich des genannten Gebührenrahmens liegende Gebührenhöhe zu erwarten. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich der o.g. drei Dokumente an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollte dies der Fall sein, rege ich an, etwaige Gründe, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Weiterverfolgung meines Antrags hinsi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
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Betreff
AW: Antwort: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188862]
Datum
20. Juli 2020 16:43
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Weiterverfolgung meines Antrags hinsichtlich der bei Ihnen vorhandenen Dokumente aus dem BMWi und dem BMVI ist nicht erforderlich, da ich an beide Ministerien bereits IFG-Anträge gestellt habe, mit denen die Antworten erfasst sein dürften. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>