Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence

- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche mit dem…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188864]
Datum
13. Juni 2020 17:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188864 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/74(2020) Bonn, 10.07.2020…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188864]
Datum
10. Juli 2020 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/74(2020) Bonn, 10.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 13. Juni 2020. Mit Ihrem Antrag haben Sie um Übersendung sämtlicher mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehender Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.) gebeten. Leider kann ich Ihrem Begehren nicht nachkommen, da entsprechende Informationen nicht vorliegen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Unternehmen Gegenstand mehrerer kürzlich eingegangener Schriftlicher Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung war. Zu deren Beantwortung haben die jeweils federführenden Ressorts (zum Teil) auch weitere Ressorts wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um Angaben gebeten. Die Schriftlichen Fragen sowie Antworten werden vom Deutschen Bundestag fortlaufend als Drucksache veröffentlicht und können online abgerufen werden (vgl. § 9 Abs. 3, 2. Variante IFG). Das BMBF hat im Rahmen der genannten Abfragen den federführend antwortenden Ressorts jeweils mitgeteilt, dass diesseits keine Aufzeichnungen o.ä. zu dem Unternehmen vorliegen. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFG-GebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen. Mit freundlichen Grüßen