Berlin, 13. August 2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 13. Juni 2020 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung:
,,sämtlicher mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)"
Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen:
1. Sie erhalten Zugang zu den unter 1. aufgeführten Dokumenten.
2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden auf 30,00 EUR festgesetzt.
Sie erhalten gern. § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu den folgenden, im Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen:
[TABELLE]
Der Zugang wird Ihnen durch Übersendung einfacher Kopien als Anlage gewährt In den Dokumenten mit den lfd. Nummern 2, 3 und 4 wurden personenbezogene Daten Dritter, wie z. B. E-Mail-Adressen, geschwärzt, da hier angenommen wurde, dass diese nicht von Ihrem Antrag erfasst sein sollen. Andernfalls bitte ich um Ihre Rückmeldung.
Die unter Nr. 4 aufgeführte E-Mail wurde nicht beantwortet.
§ 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, wenn und soweit keine Ausschlussgründe der §§ 3 ff. IFG oder ungeschriebene Versagungsgründe entgegenstehen. Dies trifft auf drei schriftlichen Fragen der Bundestagsabgeordneten Martina Renner, Victor Perli und Fabio de Masi (LINKE), in denen nach Kontakten bzw. Kommunikation der Bundesregierung mit Vertretern des Unternehmens „Augustus Intelligence"
sowie einer etwaigen Unterstützung des. Unternehmens durch die Bundesregierung gefragt wird, sowie die jeweiligen Antworten der Bundesregierung auf diese Fragen zu.
Gemäß§ 9 Abs. 3 IFG kann ein Antrag u. a. dann abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrte Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann.
Die von Ihrem Antrag umfassten schriftlichen Fragen der vorgenannten
Bundestagsabgeordneten und die jeweiligen Antworten der Bundesregierung auf diese Fragen können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages kostenfrei eingesehen werden. Die einschlägige Drucksache .19/20953 ist unter dem Link
https://pdok.bundestag.de/ auffindbar.
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf§ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten erhoben.
Die Bearbeitungsgebühren sind gemäß § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Da Ihr Antrag auf die Herausgabe von Dokumenten zielt, richtet sich die Gebühr im Grundsatz nach Teil A, Nr. 2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis zur IFG Gebührenverordnung (IFG-GebV). Danach ist gemäß Nr. 2.2 der IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30,00 EUR bis 500,00 EUR eröffnet.
Die Höhe der innerhalb dieses Rahmens festzusetzenden konkreten Gebühr bemisst sich in erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskostenverordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16). Für die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 120 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60 EUR und 60 Minuten von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 45,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr
Verfahren beläuft sich mithin auf 165,00 EUR Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung
der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht und unter Berücksichtigung der zugänglich gemachten Dokumente wird die Gebühr auf 30,00 EUR festgesetzt.
Sie werden gebeten, die Kosten in Höhe von insgesamt 30,00 EUR unter Angabe des Verwendungszwecks: 1180 0514 8150, !FG-Anfrage 2020/NA 149, innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig - zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen