Aufzeichnungen zur Auswahl der Drogenbeauftragten

Alle schriftlichen Aufzeichnungen die im Zusammenhang mit der Auswahl der neuen Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen, Daniela Ludwig, stehen.
Hierzu zählen unter anderem auch der E-Mail-Verkehr und Chat-Protokolle.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle schriftlichen …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen zur Auswahl der Drogenbeauftragten [#167062]
Datum
22. September 2019 14:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle schriftlichen Aufzeichnungen die im Zusammenhang mit der Auswahl der neuen Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen, Daniela Ludwig, stehen. Hierzu zählen unter anderem auch der E-Mail-Verkehr und Chat-Protokolle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Aufzeichnungen zur Auswahl der Drogenbeauftragten [#167062]
Datum
23. September 2019 07:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Aufzeichnungen zur Auswahl der Drogenbeauftragten [#167062]
Datum
9. Oktober 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB
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1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und sende anbei die gewünschten Unterlagen. Weitere Aufzeichnungen liegen nicht vor. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,