Aufzeichnungen zur vierten Evalurierungsrunde von GRECO

Alle Aufzeichnungen, wie zum Beispiel Notizen, Vermerke, Schreiben und Berichte, die die von GRECO geforderten Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen der vierten Evaluierungsrunde (Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte) betreffen.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2017
  • Frist
    11. August 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Aufzeichnun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Aufzeichnungen zur vierten Evalurierungsrunde von GRECO [#23868]
Datum
10. Juli 2017 14:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Aufzeichnungen, wie zum Beispiel Notizen, Vermerke, Schreiben und Berichte, die die von GRECO geforderten Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen der vierten Evaluierungsrunde (Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte) betreffen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
24. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB