Auktion von 5G-Frequenzen - Plan der Bundesnetzagentur

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Das Handelsblatt berichtete am 31.08.2018 vom Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die Versteigerung von 5G-Mobilfunknetzen. Ich bitte Sie um Zusendung des beschriebenen Dokuments.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lte-nachfolger-die-netz-revolution-wie-der-neue-mobilfunkstandard-5g-den-alltag-veraendern-wird/22972604.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Dominik Hayon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Handelsblatt…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Auktion von 5G-Frequenzen - Plan der Bundesnetzagentur [#33188]
Datum
31. August 2018 10:27
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Handelsblatt berichtete am 31.08.2018 vom Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die Versteigerung von 5G-Mobilfunknetzen. Ich bitte Sie um Zusendung des beschriebenen Dokuments. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lte-nachfolger-die-netz-revolution-wie-der-neue-mobilfunkstandard-5g-den-alltag-veraendern-wird/22972604.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hayon, die Bundesnetzagentur hat dem Beirat eine Information zu den wesentlichen regulatorisch…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Auktion von 5G-Frequenzen - Plan der Bundesnetzagentur [#33188]
Datum
4. September 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hayon, die Bundesnetzagentur hat dem Beirat eine Information zu den wesentlichen regulatorischen Aspekten von Vergaberegeln für Frequenzen vorgelegt. Auf diese wird im Handelsblatt Bezug genommen; die Bundesnetzagentur hat es jedoch nicht als Eckpunktepapier bezeichnet. Da Präsident Homann in einem Interview die wesentlichen regulatorischen Aspekte bereits öffentlich dargelegt hat, wurde die Beiratsinformation auch von der Bundesnetzagentur veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Mediathek/Reden/5G.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Ich gehe davon aus, dass hiermit Ihrem Antrag entsprochen ist. Mit freundlichen Grüßen