Aus Steuermitteln finanzierte Endlagerforschung

Laut Verlautbarung des BMWi (http://m.bmwi.de/BMWimobile/Navigation/Themen/energie,did=199078.html) ist das BMWi "zuständig für Standort unabhängige, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur nuklearen Entsorgung vor allem unter dem Aspekt Sicherheit. Es fördert seit fast vier Jahrzehnten wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinsformationen sicher erfolgen kann und in Deutschland im Wirtsgestein Steinsalz realisierbar ist."

Dazu folgende Fragen:

1) Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMWi, obwohl das BfS für die Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle und für wissenschaftliche Grundlagenforschung das BMBF zuständig sind?

2) Nach welchen expliziten Kriterien sind die Forschungen des BMWi in diesem Bereich von denen des BfS und des BMBF abgegrenzt?

3) Wieviel Steuermittel wurden "seit fast vier Jahrzehnten" im Bereich der Forschung der Endlagerung radioaktiver Abfälle verausgabt, obwohl nur die Betreiber von Kernkraftwerken davon profitieren? Warum werden die Steuerzahler und nicht die Bezieher von Atomstrom damit belastet?

4) Wurden im Bereich des BMWi Forschungen finanziert, die die Endlagerung von allen Arten von Schadstoffen - chemotoxische und radiotoxische - zum Gegenstand hatten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2012
  • Frist
    30. März 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Aus Steuermitteln finanzierte Endlagerforschung
Datum
27. Februar 2012 21:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Laut Verlautbarung des BMWi (http://m.bmwi.de/BMWimobile/Navigation/Themen/energie,did=199078.html) ist das BMWi "zuständig für Standort unabhängige, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur nuklearen Entsorgung vor allem unter dem Aspekt Sicherheit. Es fördert seit fast vier Jahrzehnten wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinsformationen sicher erfolgen kann und in Deutschland im Wirtsgestein Steinsalz realisierbar ist." Dazu folgende Fragen: 1) Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMWi, obwohl das BfS für die Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle und für wissenschaftliche Grundlagenforschung das BMBF zuständig sind? 2) Nach welchen expliziten Kriterien sind die Forschungen des BMWi in diesem Bereich von denen des BfS und des BMBF abgegrenzt? 3) Wieviel Steuermittel wurden "seit fast vier Jahrzehnten" im Bereich der Forschung der Endlagerung radioaktiver Abfälle verausgabt, obwohl nur die Betreiber von Kernkraftwerken davon profitieren? Warum werden die Steuerzahler und nicht die Bezieher von Atomstrom damit belastet? 4) Wurden im Bereich des BMWi Forschungen finanziert, die die Endlagerung von allen Arten von Schadstoffen - chemotoxische und radiotoxische - zum Gegenstand hatten?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aus Steuermitteln finanzierte Endlagerfo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aus Steuermitteln finanzierte Endlagerforschung
Datum
30. März 2012 09:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aus Steuermitteln finanzierte Endlagerforschung" vom 27.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich fordere Sie auf, dieser gesetzlichen Pflicht umgehend nachzukommen. Ich setze eine Nachfrist von einer Woche. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. April 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich