Aus- und Umbau des Autobahnkreuz Oberhausen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie der Presse am 14.10.2021 (https://www.waz.de/staedte/oberhausen/hoffnung-fuer-den-sterkrader-wald-bundesplan-rechtswidrig-id233575609.html) zu entnehmen war, kam ein Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass der Bundesverkehrswegeplan rechtswidrig ist, bzw. sein könnte.
Vor diesen Hintergrund senden Sie mir bitte Folgendes zu:
Die Protokolle aller Gremiensitzungen des Geschäftsbereich Planung, Bau, Innovation und TIM-GeO (GB PBIG) sowie der Geschäftsführung im Jahr 2021 (bis heute), bei denen Über den Aus- und Umbau des Autobahnkreuz A2/A3 Oberhausen gesprochen wurde.

Des Weiteren bitte ich darum folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat die Autobahn GmbH Kenntnis von diesem Rechtsgutachten?
Wenn ja: seit wann?

2. Gibt es aktuell Pläne den Verkehrswegeplan umzugestalten? (insbesondere im Bezug auf das oben genannte Projekt)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie der Presse am 14.10.2021 (https://www.waz.de/stae…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aus- und Umbau des Autobahnkreuz Oberhausen [#234394]
Datum
2. Dezember 2021 21:31
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wie der Presse am 14.10.2021 (https://www.waz.de/staedte/oberhausen/hoffnung-fuer-den-sterkrader-wald-bundesplan-rechtswidrig-id233575609.html) zu entnehmen war, kam ein Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass der Bundesverkehrswegeplan rechtswidrig ist, bzw. sein könnte. Vor diesen Hintergrund senden Sie mir bitte Folgendes zu: Die Protokolle aller Gremiensitzungen des Geschäftsbereich Planung, Bau, Innovation und TIM-GeO (GB PBIG) sowie der Geschäftsführung im Jahr 2021 (bis heute), bei denen Über den Aus- und Umbau des Autobahnkreuz A2/A3 Oberhausen gesprochen wurde. Des Weiteren bitte ich darum folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat die Autobahn GmbH Kenntnis von diesem Rechtsgutachten? Wenn ja: seit wann? 2. Gibt es aktuell Pläne den Verkehrswegeplan umzugestalten? (insbesondere im Bezug auf das oben genannte Projekt) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr Antragsteller/in beigefügt vorab unser Schreiben an Sie von heute. Mit freundlichen Grüßen
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Aus- und Umbau des Autobahnkreuz Oberhausen [#234394]
Datum
22. Dezember 2021 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in beigefügt vorab unser Schreiben an Sie von heute. Mit freundlichen Grüßen