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BAG-Förderprogramme Aus- und Weiterbildung
- Ihre Anfrage vom 20.6.2012
- Schreiben des Bundesamtes vom 22.6.2012
Sehr geehrter Herr
Anonymer Nutzer,
auf unser Schreiben vom 22.6.2012 haben Sie sich nicht gemeldet. Wir gehen daher davon aus, dass Sie Ihre Anfrage: „Welche Firmen erhalten nach dem Aus- und Weiterbildungsprogramm Förderungen in welcher Höhe?“ nicht weiter spezifizieren möchten und beantworten diese wie folgt:
Der Kreis der Unternehmen, die an dem Förderprogramm teilnehmen können, ist in Ziffer 3 der Förderrichtlinie definiert (Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen - Bundesanzeiger Nr. 163 vom 27.10.2010 Seite 3570). Diese Richtlinie und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes
www.bag.bund.de unter „Förderprogramme“. Förderberechtigt sind demnach Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG betreiben, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen (zGG ≥ 12 t) sind und diese Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben.
Die Förderprogramme dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erhöhung der Verkehrs- und der Arbeitssicherheit. Diese Förderziele gelten nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern für alle antragsberechtigten Unternehmen unabhängig von ihrer Größe.
Die Förderprogramme bewirken außerdem, dass die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) von der Mautpflicht betroffenen Unternehmen in gewissem Umfang eine Kompensation für die Mautzahlungen erhalten, die von ihnen entrichtet werden.
Für das Förderjahr 2012 sind insgesamt 22.051 Förderanträge eingegangen. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von ca. 42.513.604,- € bewilligt. Die Fördersummen, die in den jeweiligen Förderjahren bewilligt wurden, sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Gesamthöhe der Fördersummen gemäß Zuwendungsbescheiden in € unterteilt nach Förderjahren und Förderprogrammen
2009
2010
2011
2012
Ausbildung
118.604.655,65**
159.680.557,55**
106.269.097,13
38.887.500,00
Weiterbildung
**
**
161.785.262,72
3.626.104,00
** In den Förderjahren 2009 und 2010 erfolgte die Erfassung für die Bereiche Aus- und Weiterbildung einheitlich.
Für die Erteilung der Auskunft werden keine Gebühren erhoben, da es sich um eine Auskunft einfacher Art handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Marc Hillemann
Bundesamt für Güterverkehr
- Stabsstelle Behördenleitung -
Werderstraße 34, 50672 Köln
Tel.: 0221/5776-1660
Fax.: 0221/5776-1777