Aus- und Weiterbildungssubventionen an Aldi

Welche Firmen erhalten nach dem Aus- und Weiterbildungsprogramm Förderungen in welcher Höhe?

Begründung:
Spiegel online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/discounter-aldi-bekommt-subventionen-vom-staat-a-831609.html) berichtete am 06.05.2012, dass Aldi Förderungen vom BAG erhält.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2012
  • Frist
    24. Juli 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aus- und Weiterbildungssubventionen an Aldi
Datum
20. Juni 2012 22:11
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Welche Firmen erhalten nach dem Aus- und Weiterbildungsprogramm Förderungen in welcher Höhe? Begründung: Spiegel online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/discounter-aldi-bekommt-subventionen-vom-staat-a-831609.html) berichtete am 06.05.2012, dass Aldi Förderungen vom BAG erhält.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Logistik und Mobilität
BAG-Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Via
Briefpost
Betreff
BAG-Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Datum
22. Juni 2012
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Förderprogram ________________________________ BAG-Förderprogramme Aus- und Weiterbildung - Ihre Anfrage …
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Förderprogram
Datum
12. Juli 2012 13:32
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
________________________________ BAG-Förderprogramme Aus- und Weiterbildung - Ihre Anfrage vom 20.6.2012 - Schreiben des Bundesamtes vom 22.6.2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf unser Schreiben vom 22.6.2012 haben Sie sich nicht gemeldet. Wir gehen daher davon aus, dass Sie Ihre Anfrage: „Welche Firmen erhalten nach dem Aus- und Weiterbildungsprogramm Förderungen in welcher Höhe?“ nicht weiter spezifizieren möchten und beantworten diese wie folgt: Der Kreis der Unternehmen, die an dem Förderprogramm teilnehmen können, ist in Ziffer 3 der Förderrichtlinie definiert (Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen - Bundesanzeiger Nr. 163 vom 27.10.2010 Seite 3570). Diese Richtlinie und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes www.bag.bund.de unter „Förderprogramme“. Förderberechtigt sind demnach Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG betreiben, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen (zGG ≥ 12 t) sind und diese Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben. Die Förderprogramme dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erhöhung der Verkehrs- und der Arbeitssicherheit. Diese Förderziele gelten nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern für alle antragsberechtigten Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Die Förderprogramme bewirken außerdem, dass die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) von der Mautpflicht betroffenen Unternehmen in gewissem Umfang eine Kompensation für die Mautzahlungen erhalten, die von ihnen entrichtet werden. Für das Förderjahr 2012 sind insgesamt 22.051 Förderanträge eingegangen. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von ca. 42.513.604,- € bewilligt. Die Fördersummen, die in den jeweiligen Förderjahren bewilligt wurden, sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Gesamthöhe der Fördersummen gemäß Zuwendungsbescheiden in € unterteilt nach Förderjahren und Förderprogrammen 2009 2010 2011 2012 Ausbildung 118.604.655,65** 159.680.557,55** 106.269.097,13 38.887.500,00 Weiterbildung ** ** 161.785.262,72 3.626.104,00 ** In den Förderjahren 2009 und 2010 erfolgte die Erfassung für die Bereiche Aus- und Weiterbildung einheitlich. Für die Erteilung der Auskunft werden keine Gebühren erhoben, da es sich um eine Auskunft einfacher Art handelt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Marc Hillemann Bundesamt für Güterverkehr - Stabsstelle Behördenleitung - Werderstraße 34, 50672 Köln Tel.: 0221/5776-1660 Fax.: 0221/5776-1777
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Rückruf: Förderprogram Henriques, Maria-Clara möchte die Nachricht "Förderprogram" zurückrufen.
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Rückruf: Förderprogram
Datum
12. Juli 2012 14:03
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Henriques, Maria-Clara möchte die Nachricht "Förderprogram" zurückrufen.

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
WG: Bitte um Versendung per E-Mail ________________________________ BAG-Förderprogramme Aus- und Weiterbildu…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Bitte um Versendung per E-Mail
Datum
12. Juli 2012 14:09
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
________________________________ BAG-Förderprogramme Aus- und Weiterbildung - Ihre Anfrage vom 20.6.2012 - Schreiben des Bundesamtes vom 22.6.2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf unser Schreiben vom 22.6.2012 haben Sie sich nicht gemeldet. Wir gehen daher davon aus, dass Sie Ihre Anfrage: „Welche Firmen erhalten nach dem Aus- und Weiterbildungsprogramm Förderungen in welcher Höhe?“ nicht weiter spezifizieren möchten und beantworten diese wie folgt: Der Kreis der Unternehmen, die an dem Förderprogramm teilnehmen können, ist in Ziffer 3 der Förderrichtlinie definiert (Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen - Bundesanzeiger Nr. 163 vom 27.10.2010 Seite 3570). Diese Richtlinie und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes www.bag.bund.de unter „Förderprogramme“. Förderberechtigt sind demnach Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG betreiben, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen (zGG ≥ 12 t) sind und diese Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben. Die Förderprogramme dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erhöhung der Verkehrs- und der Arbeitssicherheit. Diese Förderziele gelten nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern für alle antragsberechtigten Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Die Förderprogramme bewirken außerdem, dass die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) von der Mautpflicht betroffenen Unternehmen in gewissem Umfang eine Kompensation für die Mautzahlungen erhalten, die von ihnen entrichtet werden. Für das Förderjahr 2012 sind insgesamt 22.051 Förderanträge eingegangen. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von ca. 42.513.604,- € bewilligt. Die Fördersummen, die in den jeweiligen Förderjahren bewilligt wurden, sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Gesamthöhe der Fördersummen gemäß Zuwendungsbescheiden in € unterteilt nach Förderjahren und Förderprogrammen 2009 2010 2011 2012 Ausbildung 118.604.655,65** 159.680.557,55** 106.269.097,13 38.887.500,00 Weiterbildung ** ** 161.785.262,72 3.626.104,00 ** In den Förderjahren 2009 und 2010 erfolgte die Erfassung für die Bereiche Aus- und Weiterbildung einheitlich. Für die Erteilung der Auskunft werden keine Gebühren erhoben, da es sich um eine Auskunft einfacher Art handelt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Marc Hillemann Bundesamt für Güterverkehr - Stabsstelle Behördenleitung - Werderstraße 34, 50672 Köln Tel.: 0221/5776-1660 Fax.: 0221/5776-1777