Ausarbeitung „Zentralasienstrategie der EU“

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte Sie, aus den Ausarbeitungen Ihrer Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste die nachfolgende Ausarbeitung mir zuzusenden:
WD 11 077/11 Die Zentralasienstrategie der EU
WD 11 211/07 Die neue Zentralasienstrategie der EU

Ich bitte um elektronische Zusendung.
Hinsichtlich der Kosten wie auch der elektronischen Zustellung darf ich auf das Verfahrensregister unter https://parlamentarischesreisefieber.wordpress.com/wissenschaftliche-dienste/verfahrensregister. Danach haben Sie zwischenzeitlich in vielen Fällen die entsprechenden Auskünfte gebührenfrei und in elektronischer Form erteilt und sich ermessenstechnisch gebunden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie, a…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Ausarbeitung „Zentralasienstrategie der EU“ [#12584]
Datum
22. Januar 2016 07:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, aus den Ausarbeitungen Ihrer Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste die nachfolgende Ausarbeitung mir zuzusenden: WD 11 077/11 Die Zentralasienstrategie der EU WD 11 211/07 Die neue Zentralasienstrategie der EU Ich bitte um elektronische Zusendung. Hinsichtlich der Kosten wie auch der elektronischen Zustellung darf ich auf das Verfahrensregister unter https://parlamentarischesreisefieber.wordpress.com/wissenschaftliche-dienste/verfahrensregister. Danach haben Sie zwischenzeitlich in vielen Fällen die entsprechenden Auskünfte gebührenfrei und in elektronischer Form erteilt und sich ermessenstechnisch gebunden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Direct: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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