Ausbau DSL in Ainring (Ortsteil Hammerau, Strasser Au 6 1/2))

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Seit Jahren warte ich auf einen schnelleren DSL Anschluss. Laut Bürgermeister ist die Telekom bereits über ein Jahr im Verzug.
Gibt es einen Termin zur Fertigstellung?

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Franz Inneberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Franz Inneberger
Betreff
Ausbau DSL in Ainring (Ortsteil Hammerau, Strasser Au 6 1/2)) [#184880]
Datum
18. April 2020 22:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren warte ich auf einen schnelleren DSL Anschluss. Laut Bürgermeister ist die Telekom bereits über ein Jahr im Verzug. Gibt es einen Termin zur Fertigstellung? Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Inneberger Anfragenr: 184880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184880 Postanschrift Franz Inneberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Inneberger

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Bundesnetzagentur
Z21f IFG 010 Fie Sehr geehrter Herr Inneberger, auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Seit Jah…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ausbau DSL in Ainring (Ortsteil Hammerau, Strasser Au 6 1/2)) [#184880]
Datum
22. April 2020 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21f IFG 010 Fie Sehr geehrter Herr Inneberger, auf Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Seit Jahren warte ich auf einen schnelleren DSL Anschluss. Laut Bürgermeister ist die Telekom bereits über ein Jahr im Verzug. Gibt es einen Termin zur Fertigstellung?" an die Bundesnetzagentur vom 18.04.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Zu dem angefragten Thema liegen der Bundesnetzagentur keine amtlichen Informationen vor. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Dennoch kann ich Ihnen mitteilen: Ausweislich der Internetseite der Gemeinde (https://www.ainring.de/die-gemeinde/gem…) liegt eine Verzögerung im Ausbaugebiet der Telekom vor. Als neuer Termin wird der 18.09.2020 genannt. Auf der genannten Internetseite sind diverse Ausbauvorhaben genannt. Neben eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben scheint auch ein beihilfengeförderter Ausbau auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) zu erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat mit Bayern einen Mustervertrag abgestimmt, sodass auf eine Vorlage der Verträge zwischen gefördertem Netzbetreiber und fördernder Kommune bei der Bundesnetzagentur, welche grundsätzlich notwendig wäre, bei Nutzung des Mustervertrages verzichtet werden kann. Im konkreten Fall der Gemeinde Ainring scheint dies erfolgt zu sein, da der Bundesnetzagentur kein Vertrag vorliegt. Mit freundlichem Gruß