Ausbau eines Waldweges im Stadtwald zu einer Forststraße

Vor kurzem wurde ein Waldweg im Stadtwald (Abzweig nach Süden von der Venner Straße etwa 300 m vor dem Forsthaus Venne) in einer Länge von ca. 2 km zu einer geschotterten 6m breiten Forststraße ausgebaut. Dieser Ausbau fand statt im Naturschutzgebiet. Der Ausbau ist nicht nur eine ästhetische Zumutung, auch ist der Weg für Familien mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht mehr nutzbar. Die Notwendigkeit der massiven Schotterung lässt sich für den Waldbesucher nicht erschließen. Von daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- wer hat den Ausbau veranlasst?
- wozu fand der Ausbau statt?
- welches politische Gremium hat dem Ausbau zugestimmt?
- welche Verwaltungseinheit war verantwortlich?
- was hat der Ausbau gekostet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
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Gerhard Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
Ausbau eines Waldweges im Stadtwald zu einer Forststraße [#172108]
Datum
14. Dezember 2019 16:32
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor kurzem wurde ein Waldweg im Stadtwald (Abzweig nach Süden von der Venner Straße etwa 300 m vor dem Forsthaus Venne) in einer Länge von ca. 2 km zu einer geschotterten 6m breiten Forststraße ausgebaut. Dieser Ausbau fand statt im Naturschutzgebiet. Der Ausbau ist nicht nur eine ästhetische Zumutung, auch ist der Weg für Familien mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht mehr nutzbar. Die Notwendigkeit der massiven Schotterung lässt sich für den Waldbesucher nicht erschließen. Von daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - wer hat den Ausbau veranlasst? - wozu fand der Ausbau statt? - welches politische Gremium hat dem Ausbau zugestimmt? - welche Verwaltungseinheit war verantwortlich? - was hat der Ausbau gekostet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 172108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172108 Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf
Gerhard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau eines Waldweges im Stadtwald zu e…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: Ausbau eines Waldweges im Stadtwald zu einer Forststraße [#172108]
Datum
19. Januar 2020 12:44
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausbau eines Waldweges im Stadtwald zu einer Forststraße“ vom 14.12.2019 (#172108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 172108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172108

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag vom 14.12.2019 nach IFG NRW Sehr geehrter Herr Wolf, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 14.12.2019, …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag vom 14.12.2019 nach IFG NRW
Datum
20. Januar 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wolf, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 14.12.2019, mit dem Sie um Beantwortung von fünf Fragen bezüglich des Ausbaus eines Waldweges im Marienforst baten, und übersende Ihnen den auf Ihr Informationsersuchen hin ergangenen Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen