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Ausbau erneuerbarer Energieerzeuger, wie z.B. Windkraftanlegen oder Solaranlagen

Mit dem weiteren Ausbau von Windkraftanlagen und Solarfeldern, wird mehr Strom in SH erzeugt als gebraucht wird. Wieviel zusätzliche Entschädigungszahlungen sind zu erwarten allein mit dem Zubau an WKA´s in 2022 durch Einspeisemanagement Abregelungen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Renard Lorentzen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem weiteren Ausbau von Windkraft…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Renard Lorentzen
Betreff
Ausbau erneuerbarer Energieerzeuger, wie z.B. Windkraftanlegen oder Solaranlagen [#266200]
Datum
22. Dezember 2022 22:24
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem weiteren Ausbau von Windkraftanlagen und Solarfeldern, wird mehr Strom in SH erzeugt als gebraucht wird. Wieviel zusätzliche Entschädigungszahlungen sind zu erwarten allein mit dem Zubau an WKA´s in 2022 durch Einspeisemanagement Abregelungen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Renard Lorentzen Anfragenr: 266200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266200/ Postanschrift Renard Lorentzen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Renard Lorentzen

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Lorentzen, in Ihrer E-Mail an das Energiewendeministerium fragen Sie nach zukünftig zu erwarten…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: Ausbau erneuerbarer Energieerzeuger, wie z.B. Windkraftanlegen oder Solaranlagen [#266200]
Datum
5. Januar 2023 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,0 KB


Sehr geehrter Herr Lorentzen, in Ihrer E-Mail an das Energiewendeministerium fragen Sie nach zukünftig zu erwartenden Entschädigungszahlungen für den Zubau von Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien. Abregelungen, d.h. die zeitlich befristete, technische Blockierung der Stromeinspeisung, sind die Folge von regionalen Netzengpässen. Über die durchgeführten Abregelungen berichtet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) regelmäßig in Abstimmung mit den Netzbetreibern in Schleswig-Holstein hier<https://schleswig-holstein.de/engpassmanagement>. Die Berichte der Bundesnetzagentur zu bundesweiten Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen sind hier<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/start.html> zu finden. Eine quantitative Prognose der zukünftigen Abregelungen ist aufgrund der unterschiedlichen und teilweise gegenläufigen Einflussfaktoren nicht möglich. Steigernd auf Abregelungen können der Zubau von Erzeugungsanlagen sowie Witterungsbedingungen wirken, die mit einem hohen Angebot von Strom aus Wind- und Sonnenenergie verbunden sind. Gegenläufige Effekte resultieren aus der Außerbetriebnahme bzw. Ersetzung von Atom- und Kohlekraftwerken durch stärker regelbare Kraftwerke, dem verstärkten Einsatz von flexiblen Stromverbrauchern sowie weiteren Fortschritten beim Ausbau der Verteil- und Hochspannungsnetze in Schleswig-Holstein und überregional. Erfolgt der Zubau von Stromerzeugungsanlagen schneller als der Ausbau der Stromnetze, kann es zeitweise in betroffenen Regionen zu einem Anstieg von Abregelungen und entsprechenden Entschädigungsansprüchen kommen. Der Netzausbau muss daher in hohem Tempo vorangetrieben und an die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei steht nicht eine regionale Selbstversorgung im Vordergrund, sondern auf der Ebene des Strommarktes ein bundes- und europaweiter Ausgleich der Schwankungen von Angebot und Nachfrage nach Strom. Der bundesweite Netzausbau ist eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen und beinhaltet langjährige Vorhabenplanungen, die Sie unter dem Link www.netzausbau.de<http://www.netzausbau.de> einsehen könnten. Die Planungen für ein Zielnetz, das die Voraussetzungen für Klimaneutralität erfüllt, laufen derzeit im Rahmen des nächsten Netzentwicklungsplans. Zudem verfolgt Schleswig-Holstein den Ansatz, dass für Strom aus Erneuerbaren Energien auch verbesserte rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, diesen bereits auf unteren Netzebenen verbrauchen zu können. Dies können neue industrielle Großverbraucher sein, aber auch eine flexiblere Integration von bestehenden Verbrauchern, z.B. durch Zuschaltbare Lasten und die Berücksichtigung der Netzanschlussmöglichkeiten für Photovoltaik bei der kommunalen Bauleitplanung. Wie der aktuell hier<https://schleswig-holstein.de/engpassmanagement> veröffentlichte Bericht zum Einspeisemanagement bis einschließlich erstem Halbjahr 2022 zeigt, sind die Abregelungen in Schleswig-Holstein in den letzten Monaten stark rückläufig. Mit freundlichen Grüßen