Sehr geehrter Herr Lorentzen,
in Ihrer E-Mail an das Energiewendeministerium fragen Sie nach zukünftig zu erwartenden Entschädigungszahlungen für den Zubau von Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien.
Abregelungen, d.h. die zeitlich befristete, technische Blockierung der Stromeinspeisung, sind die Folge von regionalen Netzengpässen. Über die durchgeführten Abregelungen berichtet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) regelmäßig in Abstimmung mit den Netzbetreibern in Schleswig-Holstein hier<
https://schleswig-holstein.de/engpassmanagement>. Die Berichte der Bundesnetzagentur zu bundesweiten Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen sind hier<
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/start.html> zu finden.
Eine quantitative Prognose der zukünftigen Abregelungen ist aufgrund der unterschiedlichen und teilweise gegenläufigen Einflussfaktoren nicht möglich. Steigernd auf Abregelungen können der Zubau von Erzeugungsanlagen sowie Witterungsbedingungen wirken, die mit einem hohen Angebot von Strom aus Wind- und Sonnenenergie verbunden sind. Gegenläufige Effekte resultieren aus der Außerbetriebnahme bzw. Ersetzung von Atom- und Kohlekraftwerken durch stärker regelbare Kraftwerke, dem verstärkten Einsatz von flexiblen Stromverbrauchern sowie weiteren Fortschritten beim Ausbau der Verteil- und Hochspannungsnetze in Schleswig-Holstein und überregional.
Erfolgt der Zubau von Stromerzeugungsanlagen schneller als der Ausbau der Stromnetze, kann es zeitweise in betroffenen Regionen zu einem Anstieg von Abregelungen und entsprechenden Entschädigungsansprüchen kommen.
Der Netzausbau muss daher in hohem Tempo vorangetrieben und an die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei steht nicht eine regionale Selbstversorgung im Vordergrund, sondern auf der Ebene des Strommarktes ein bundes- und europaweiter Ausgleich der Schwankungen von Angebot und Nachfrage nach Strom. Der bundesweite Netzausbau ist eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen und beinhaltet langjährige Vorhabenplanungen, die Sie unter dem Link
www.netzausbau.de<
http://www.netzausbau.de> einsehen könnten. Die Planungen für ein Zielnetz, das die Voraussetzungen für Klimaneutralität erfüllt, laufen derzeit im Rahmen des nächsten Netzentwicklungsplans. Zudem verfolgt Schleswig-Holstein den Ansatz, dass für Strom aus Erneuerbaren Energien auch verbesserte rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, diesen bereits auf unteren Netzebenen verbrauchen zu können. Dies können neue industrielle Großverbraucher sein, aber auch eine flexiblere Integration von bestehenden Verbrauchern, z.B. durch Zuschaltbare Lasten und die Berücksichtigung der Netzanschlussmöglichkeiten für Photovoltaik bei der kommunalen Bauleitplanung.
Wie der aktuell hier<
https://schleswig-holstein.de/engpassmanagement> veröffentlichte Bericht zum Einspeisemanagement bis einschließlich erstem Halbjahr 2022 zeigt, sind die Abregelungen in Schleswig-Holstein in den letzten Monaten stark rückläufig.
Mit freundlichen Grüßen