Ausbau von Netzen

Welche unabhängige(n) Fachdienststelle(n) prüfen Vorhaben zum Netzausbau auf ihre
- Notwendigkeit,
- Wirtschaftlichkeit und
- Umweltverträglichkeit?
Nach mir erteilten Auskünften findet eine solche Prüfung weder in Ihrem Hause, noch im Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz oder in der Bundesnetzagentur statt. Ohne eine solche Prüfung aber werden zwangsläufig unnötige Vorhaben zu Lasten der Allgemeinheit durchgeführt, da es sich um ein einträgliches Geschäft ohne jedes Risiko handelt.
Bezüglich Nordstream 2 scheint eine solche Prüfung nicht stattgefunden zu haben. Anderenfalls hätte das Vorhaben jetzt nicht sang- und klanglos eingestellt werden können. Außerdem war in Ihrem Hause nicht bekannt, wie es sich auf die Durchleitungsgebühren und damit auf die Verbraucher ausgewirkt hätte.
Besonders wichtig ist ein solches Vorgehen, wenn, wie maßgebliche Personen jetzt schon fordern und wie es beim Schienennetz schon geschehen ist, Netzausbauvorhaben per Gesetz verordnet werden.

Ergebnis der Anfrage

In der Antwort wurde bisher nur beschrieben, wer die Maßnahmen durchführt und wie sie durchgeführt werden. Dazu waren einige Links angegeben.
Es bleibt also weiterhin die Frage, ob, und wenn ja, wie solche Maßnahmen geprüft werden auf ihre
- Notwendigkeit,
- Wirtschaftlichkeit und
- Umweltverträglichkeit,
und zwar bevor sie in die Planung aufgenommen werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Gerhard Cremer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche unabhängig…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
Ausbau von Netzen [#250541]
Datum
3. Juni 2022 18:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche unabhängige(n) Fachdienststelle(n) prüfen Vorhaben zum Netzausbau auf ihre - Notwendigkeit, - Wirtschaftlichkeit und - Umweltverträglichkeit? Nach mir erteilten Auskünften findet eine solche Prüfung weder in Ihrem Hause, noch im Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz oder in der Bundesnetzagentur statt. Ohne eine solche Prüfung aber werden zwangsläufig unnötige Vorhaben zu Lasten der Allgemeinheit durchgeführt, da es sich um ein einträgliches Geschäft ohne jedes Risiko handelt. Bezüglich Nordstream 2 scheint eine solche Prüfung nicht stattgefunden zu haben. Anderenfalls hätte das Vorhaben jetzt nicht sang- und klanglos eingestellt werden können. Außerdem war in Ihrem Hause nicht bekannt, wie es sich auf die Durchleitungsgebühren und damit auf die Verbraucher ausgewirkt hätte. Besonders wichtig ist ein solches Vorgehen, wenn, wie maßgebliche Personen jetzt schon fordern und wie es beim Schienennetz schon geschehen ist, Netzausbauvorhaben per Gesetz verordnet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 250541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250541/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Cremer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf Basis des Netzentwicklungsplans sind die Übertrag…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ausbau von Netzen
Datum
13. Juni 2022 19:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Cremer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf Basis des Netzentwicklungsplans sind die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam mit den lokalen Genehmigungsbehöden für den Ausbau der Leitungsnetze zuständig. Gerne können Sie sich mit Blick auf den konkreten Netzausbau auch an die dafür zuständige Bundesnetzagentur wenden. https://www.netzausbau.de/home/de.html https://www.netzentwicklungsplan.de/de Ferner können Sie sich auch an den vom Bundeswirtschaftsministerium speziell eingerichteten Bürgerdialog Stomnetz wenden. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Cremer
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Doch leider ist meine Frage damit noch ni…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Ausbau von Netzen [#250541]
Datum
21. Juni 2022 12:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Doch leider ist meine Frage damit noch nicht geklärt: Welche unabhängige Stelle prüft die im Netzentwicklungsplan vorgesehenen oder darin aufzunehmenden Maßnahmen? Vielmehr haben Sie meine Beunruhigung noch verstärkt, dass eine solche Prüfung gar nicht stattfindet. Deshalb bitte ich noch einmal um eine Erklärung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 250541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250541/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Cremer, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Wir bitten Sie erneut sich an die von uns ber…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ausbau von Netzen [#250541]
Datum
27. Juni 2022 20:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cremer, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Wir bitten Sie erneut sich an die von uns bereits genannten Stellen zu wenden. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen