Ausbau von WLan-Hotspots und Offnen Netzen zur Nutzung der Bürger

alle Unterlagen die zur Einrichtung und dem Bau von WLan-Hotspots sowie Offnen Netzen (Freifunk-Netzen) sich entwickelt haben, sowie alle Kosten in einer Übersicht die sich so zusammengetragen haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlage…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbau von WLan-Hotspots und Offnen Netzen zur Nutzung der Bürger [#20167]
Datum
3. Februar 2017 02:03
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen die zur Einrichtung und dem Bau von WLan-Hotspots sowie Offnen Netzen (Freifunk-Netzen) sich entwickelt haben, sowie alle Kosten in einer Übersicht die sich so zusammengetragen haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Sehr geehrtAntragsteller/in bis dato sind von Seiten unserer Behörde keine Projekte oder Maßnahmen bzgl. des Ausb…
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen
Betreff
Ausbau von WLan-Hotspots und Offnen Netzen zur Nutzung der Bürger [#20167]
Datum
20. Februar 2017 11:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bis dato sind von Seiten unserer Behörde keine Projekte oder Maßnahmen bzgl. des Ausbaus von öffentlichen WLAN-Hotspots bzw. Offenen Netzen für den Bürger geplant, projektiert oder durchgeführt worden. Bis auf Weiteres sind bei unserer Behörde auch zukünftig keine Projekte geplant, da nach unserer Auffassung weder das im Juli 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2016 (EuGH-Urteil vom 15.09.2016, Az. 484/14) die gewünschte abschließende Klarheit bezüglich der Frage der Haftung eines WLAN-Betreibers bringt und somit aus unserer Sicht für unsere Behörde der Betrieb eines ungeschützten und für jedermann frei zugänglichen WLAN-Netzwerks nicht praktikabel ist. In wie weit andere Kommunalbehörden bzw. Gebietskörperschaften in der Region in Ihrer jeweiligen Zuständigkeit eine andere Auffassung vertreten können wir leider nicht beurteilen. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen