Ausbildungsduldung

Wie viele Ausbildungsduldungen wurden seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (06. August 2016) erteilt - bitte Aufschlüsselung nach folgenden Gebietskörperschaften:

- Bundesrepublik
- nach Bundesländern
- nach Landkreisen: Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Freiburg
- Herkunftsländer

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Ausbildun…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausbildungsduldung [#135443]
Datum
30. April 2019 17:25
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ausbildungsduldungen wurden seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (06. August 2016) erteilt - bitte Aufschlüsselung nach folgenden Gebietskörperschaften: - Bundesrepublik - nach Bundesländern - nach Landkreisen: Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Freiburg - Herkunftsländer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat m…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Betreff
Ihre IFG-Anfrage Ausbildungsduldung [#135443] v. 30.04.2019
Datum
17. Mai 2019 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat mich gebeten, Ihre am 30.04. 2019 gestellte IFG-Anfrage in Bezug auf quantitative Angaben zur Ausbildungsduldung [#135443] zu beantworten. Die Antwort ergeht fristgerecht. In § 93 des Aufenthaltsgesetzes(AufenthG) sind Aufgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration abschließend festgelegt. Die Erfassung wie Speicherung von Daten in Bezug auf Fälle gemäß § 60a AufenthG zählt nicht dazu . Für weitere Auskünfte obliegt es Ihrer Entscheidung, sich dazu gegebenenfalls an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde für das Ausländerzentralregister zu wenden. Ein Gebührenbescheid ergeht nicht. In Bezug auf eine etwaige Veröffentlichung oder Weitergabe der in der Antwort enthaltenen personenbezogenen Daten wird auf die erforderliche Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-EU) und das Bundesdatenschutzgesetz in aktueller Fassung verwiesen. Mit freundlichen Grüßen