Ausbildungsduldungen in Bayern

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Bayern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Bayern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Diese Frage stelle ich für meine eigene Forschung zum Thema Integration und Arbeitsmarktintegration.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    11. Juni 2019
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Nicolas Chevreux
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Bayern [#141166]
Datum
12. Mai 2019 15:39
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Bayern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Bayern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)? Diese Frage stelle ich für meine eigene Forschung zum Thema Integration und Arbeitsmarktintegration.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2019, mit welcher Sie sich zu eigenen For…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Ausbildungsduldungen in Bayern [#141166]
Datum
16. Mai 2019 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2019, mit welcher Sie sich zu eigenen Forschungszwecken um Informationen zur Ausbildungsduldung bemühen. Zahlen zu Ausbildungsduldungen wurden in Bayern bislang nicht erfasst. Die Ihrerseits zitierten Normen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind bei vorliegender Anfrage nicht einschlägig, weiterhin wurde Ihrerseits auch kein berechtigtes Interesse gemäß Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) glaubhaft gemacht, aufgrund dessen ein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten bestehen könnte. Wir bedauern Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen