Ausbildungsduldungen in Mecklenburg-Vorpommern

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Mecklenburg-Vorpommern [#142784]
Datum
16. Mai 2019 00:26
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Nicolas Chevreux
Ausbildungsduldungen in Mecklenburg-Vorpommern [#142784]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Nicolas Chevreux
Via
Fax
Betreff
Ausbildungsduldungen in Mecklenburg-Vorpommern [#142784]
Datum
16. Mai 2019 00:27
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
22,0 KB