Ausbildungsduldungen in Rheinland-Pfalz

Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?

Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Nicolas Chevreux
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Ausbildungsduldungen in Rheinland-Pfalz [#141172]
Datum
12. Mai 2019 15:46
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Wieviele Anträge auf sogenannte “Ausbildungsduldungen” nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG wurden in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgelehnt (bitte quartalsweise und nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weiter geleitet. Ich bestätige wunschgem…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ausbildungsduldungen in Rheinland-Pfalz [#141172]
Datum
15. Mai 2019 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weiter geleitet. Ich bestätige wunschgemäß den Eingang und werde in den nächsten Tagen erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Chevreux, in Rheinland-Pfalz wurde die Zahl der Personen, die im Besitz einer Ausbildungsduldu…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ausbildungsduldungen in Rheinland-Pfalz [#141172]
Datum
22. Mai 2019 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, in Rheinland-Pfalz wurde die Zahl der Personen, die im Besitz einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG sind, von uns stichtagsbezogen für den 31.10.2018, den 30.11.2018, den 31.12.2018 sowie den 30.04.2019 erfasst. Demnach waren zum 31.10.2018 299 Personen im Besitz einer Ausbildungsduldung; zum 30.11.2018 waren dies 311 Personen und zum 31.12.2018 333 Personen. Zum Stichtag 30.04.2019 wurden aktuell 377 Personen gemeldet. Die Anzahl der abgelehnten Anträge auf Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG wird von uns nicht erfasst. Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen